Die Individuelle Förderung an der MAS

Die individuelle Förderung an der MAS als Download

  1. GrundlagenSeit Jahren schon gehört die individuelle Förderung zu den erklärten Zielen der MAS Niedersprockhövel. Die Einrichtung integrativer Lerngruppen machte eine Ausweitung des Fördersystems nötig, welche zurzeit folgende Maßnahmen umfasst:
    Zu Beginn des 5. Schuljahres werden mit allen Schülerinnen und Schülern Diagnosetests in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Auswertung dieser Tests macht die Fähigkeiten aber auch den Förderbedarf jeder Schülerin und jedes Schülers deutlich.Während der gesamten Schulzeit besteht das Angebot der Schule, sich in mindestens einem Fach fördern zu lassen.
  2. FörderstationMit dem Schuljahr 2007/08 wurde erstmalig eine Förderstation installiert. Die in einem ruhigen Klassenzimmer untergebrachte Station besteht aus flexibel stellbaren Tischen und 6 computergestützten Einzelarbeitsplätzen, an denen die Schülerinnen und Schüler in ruhiger Atmosphäre ihre Defizite aufarbeiten können. Dabei werden sie von einem Förderlehrer unterstützt. Die Förderstation wird überwiegend von Schülerinnen und Schülern aus den integrativen Lerngruppen genutzt, aber auch die Schülerinnen und Schüler, die sich in größeren Lerngruppen nur schwer konzentrieren können, kommen während ihrer Förderstunden hierher.
    Während der Pausen besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu den Hausaufgaben zu stellen, Informationen für Referate aus dem Internet zu suchen, mit der Lernsoftware zu üben oder sich auf bevorstehende Klassenarbeiten vorzubereiten.
  3. Diagnostik und Förderung durch den Fachlehrer / die Fachlehrerin Die in den Lernstudios selbstständig gemachten Aufgaben werden von den entsprechenden Lehrern registriert und dokumentiert. Auch die Auswertung der Lernzielkontrollen nach qualitativen Gesichtspunkten fließt in die Überlegungen möglicher Förderinhalte ein. Zusammen bilden diese Erkennt-nisse die Basis für Übungsmaterial in den Lernstudios.
  4. Förderung durch die Sonderpädagogen Zurzeit arbeiten an der Mathilde-Anneke-Schule 11 Sonderpädagogen, die im Vormittagsbereich stundenweise allen Klassen zugeordnet sind. Die Gesamtstundenanzahl der Sonderpädagogen an der Schule beträgt aktuell 85 Stunden (je 60 Min.).
    Die Sonderpädagogische Förderung ist in dem entsprechenden gleichnamigen Konzept beschrieben.
  5. Förderung durch den Förderlehrer / die Förderlehrerin Im Nachmittagsbereich werden sog. „Förderinseln“ angeboten. Sie werden hauptsächlich von außerschulischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet. Dabei handelt es sich um Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärterinnen und Sonderpädagogen.
    In einer Förderinsel wird eines der Kernfächer gefördert und in kleinen Gruppen (bis zu 5 SuS) Themen daraus bearbeitet. Hierbei kann es sich um Hilfestellungen beim aktuellen Lernstoff handeln, aber auch der Erwerb von Basiskompetenzen kann Inhalt dieser Förderung sein.
    Zurzeit werden von Mittwoch bis Freitag 11 Förderinseln angeboten, das bedeutet eine einstündige Förderung für bis zu 55 Schüler. Als Förderlehrer / Förderlehrerin arbeiten aktuell 4 Personen (Lehramtsstudenten).Räumlicher Mittelpunkt dieser Förderung ist die Förderstation
  6. Förderung zum Erwerb der deutschen Sprache Zurzeit findet sowohl im Vormittags- wie auch im Nachmittagsbereich eine gezielte Förderung für SuS mit geringen Deutschkenntnissen statt. Diese Förderung von SuS mit geringen Deutschkenntnissen ist in dem entsprechenden gleichnamigen Konzept beschrieben.
  7. Förderung mit neuen Medien auf der Basis von LernprogrammenDa die Voraussetzungen durch das Vorhandensein zweier Computerräume nahezu ideal sind, werden für die Förderung teilweise Lernprogramme eingesetzt:
    1. in den Fächern Deutsch und Mathematik haben sich die Programme aus dem Oriolusverlag bewährt. Sie ermöglichen ein selbstständiges Üben mit Selbstkontrolle. Den Lernfortschritt können sowohl Schüler als auch Lehrer jederzeit abrufen.
    2. Im Fach Englisch wurden die begleitenden Lernprogramme des Englischbuchs „Let’s Go“ installiert. Wegen der Nähe zum Buch werden gezielt die aktuellen Vokabeln und die momentan benötigte Grammatik geübt.
    3. Die „Lernwerkstatt“ vom Verlag Medienwerkstatt Mühlacker ist sehr flexibel und ermöglicht in allen Bereichen das Hinzufügen eigener Übungen. Außerdem beinhaltet sie einen Bereich zum Schreiben netzwerkinterner Emails.
    4. Ebenfalls zum Erstellen verschiedener Übungen eignet sich das Programm „Hot Potatoes“. Dies wird genutzt, um kleine Übungen vor allem im Bereich „Sprache“ zu erstellen und bearbeiten zu lassen. Voraussetzung zum Bearbeiten dieser Übungen ist lediglich der Einsatz eines Internetbrowsers.
  8. Förderung der Lesekompetenz An der GHS Niedersprockhövel sind zurzeit 11 „Lesepaten“ eingesetzt. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in 1 zu 1 Betreuung oder Kleinstgruppen mit den Kindern lesen und die gelesenen Texte besprechen.
  9. Förderung im Rahmen des Versuchs „Schule ohne Sitzenbleiben“ Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2009/2010 begann der Versuch, in der MAS durch systematische Förderung die Zahl der „Sitzenbleiber“zu reduzieren.
    Mittlerweile hat sich diese Förderung etabliert, da die Ergebnisse bis auf wenige Ausnahmen positiv verlaufen sind. Erfahrungsgemäß benötigen die SuS lediglich ein Schulhalbjahr, um ihre Zensuren in einem der Kernfächer zu verbessern und zu stabilisieren.

A. Beteiligte Personen:

Fachlehrer/in Diese Person stellte im abgelaufenen Schuljahr eine mangelhafte Leistung eines Schülers oder einer Schülerin fest.
Schüler/Schülerin Hierbei handelt es sich um Schüler, die in die Klassen 6 – 9 versetzt werden sollen
Erziehungs-
berechtigte des Schülers / der Schülerin
Die Verträge werden zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn als VertreterIn der Schule geschlossen.
BeratungslehrerInnen Beratungslehrer können LehrerInnen sein, die nicht in der Klasse des Schülers unterrichten, also eine relativ neutrale Position haben.
Koordinator für Förderung Verteilt die einzelnen SchülerInnen an Fördergruppen und hält sowohl mit den entsprechenden FachlehrerInnen und FörderlehrerInnen Kontakt.
FörderlehrerInnen FörderlehrerInnen sind teilweise externe Fachkräfte, die in kleinen Gruppen (max. 6 SchülerInnen) fördern

B. Beteiligte Gremien:

Zeugniskonferenz 1. Halbj. Die Zeugniskonferenz im 1. Halbjahr beschließt, welcher Schüler nicht mehr an der Förderung teilnehmen muss. Die Zeugniskonferenz beschließt weiter, welcher Schüler im 2. Halbjahr an der „Prophylaktischen Förderung“ teilnehmen muss. Es handelt sich dabei um Schüler, die mit ihren 1. Halbjahresnoten sitzen bleiben würden.
Versetzungs-konferenz 2. Halbj. Die Versetzungskonferenz beschließt, welcher Schüler in die „Rückwirkende Förderung“ kommt. Grundlage für die Entscheidung ist die APO SI

 

  • Chronologie eines Schuljahres – 1. Halbjahr:

    Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von 2 nicht ausreichenden Leistungen in Hauptfächern sitzen geblieben. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schuljahres)
    Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche.Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 1 Förderstunde nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, bleibt der/die Schüler(in) nicht versetzt!Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) → Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.
    Die Förderung wird durchgeführt.Ein Förderprotokoll wird geführt.

    Die Leistungen im Kernfach sind bestanden → Die Teilnahme am Förderunterricht ist nicht mehr nötig.

    Die Leistungen im Kernfach sind nicht bestanden → Der Schüler / die Schülerin muss weiterhin am Förderunterricht teilnehmen.
    (Die Kontrollarbeiten finden spätestens vor den Weihnachtsferien statt, so dass das Ergebnis vor der halbjährlichen Zeugniskonferenz vorliegt, die dann entscheidet.)

  • Chronologie eines Schuljahres – 2. Halbjahr

    Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von mindestens einer nicht ausreichenden Leistung in Hauptfächern gefährdet (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schulhalbjahres).
    Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche nach der Zeugnisausgabe.Gespräch mit Eltern und SchülerIn: Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen Schüler(in), Erziehungsberechtigten und Beratungslehrer(in) (1 Förderstunde nachmittags pro Woche und Fach / höchstens zwei Hauptfächer).Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, wird dies protokolliert. „NN. lehnt den Förderunterricht ab.“Das bedeutet, dass bei Minderleistungen keine Versetzung statt findet!Mit den Eltern wird insbesondere besprochen:e-Mail Adresse der Eltern wird eingeholt.
    Sollte der Schüler / die Schülerin unentschuldigt fehlen, werden direkt die Eltern benachrichtigt.
    Bei zweimaligem unentschuldigtem Fehlen, findet ein Ausschluss von der Förderung nachmittags statt. Das bedeutet, dass bei Minderleistung zur Versetzung keine Versetzung stattfinden kann!
    Sollte der Schüler / die Schülerin kein Material zur Förderstunde mitbringen, gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Er oder sie wendet sich mit seiner / ihrer Fördermappe an den Fachlehrer zwecks Feststellung der Defizite: Klassenarbeiten mit Misserfolg werden übergeben, entsprechende Schulbuchseiten notiert. Der Fachlehrer nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf: Übergabe der Klassenarbeiten mit Minderleistungen, Angabe der Schulbuchseiten, zusätzlich Stoffplan für das laufende Halbjahr.

    Die Förderung wird durchgeführt. Sie richtet sich nach der Fördermappe (Aufarbeitung der Defizite) und beinhaltet danach hauptsächlich die aktuellen Themen.

    Ein Förderprotokoll wird geführt.

    Sollte der Schüler / die Schülerin die Versetzung erreichen, kann eine weitere freiwillige Förderung im folgenden Schuljahr stattfinden.

    Sollte die Versetzung trotz regelmäßiger Teilnahme am Förderunterricht nicht erreicht werden, findet automatisch die Förderung im darauf folgenden 1. Halbjahr statt.
    ANHANG:Die qualitative Auswertung von Lernzielkontrollen
    Arbeiten, die in den Kernfächern geschrieben werden, können nicht nur quantitativ (Punkte und Zensuren), sondern auch qualitativ (Diagnose) ausgewertet werden.
    Dies wird hier am Beispiel einer Mathematikarbeit dargestellt.

  • Vorbereitung
    Lernzielkontrollen (Klassenarbeiten, schriftliche Tests usw.) werden in Form einer Checkliste transparent gemacht:
  • Durchführung

Die Lernzielkontrolle wird in mehreren Niveaustufen unter Einbeziehung möglicher Nachteilsausgleiche geschrieben:

  • Auswertung
    Das Ergebnis der Lernzielkontrolle wird in ein Raster eingetragen und kann nun quantitativ (Zensuren) und qualitativ (Diagnose) ausgewertet werden:

    Beispiel für eine Interpretation:

Die Färbung der Kästchen bedeutet:

  • grün: 75 – 100% der Aufgaben richtig -> der Aufgabentyp wird beherrscht
  • gelb: 50 – < 75% der Aufgaben richtig -> Aufgabentyp ist noch nicht gefestigt
  • rot: 0 – < 50% der Aufgaben richtig -> Aufgabentyp muss noch geübt werden

waagrechte Auswertung: Bei jedem Schüler ist auf den ersten Blick erkennbar, welchen Aufgabentyp er beherrscht und welchen nicht. Deshalb kann dieses Raster als Grundlage für eine Förderung bzw. Aufstellung eines Förderplans genommen werden. Bei überwiegender Rotfärbung sollte überlegt werden, warum der Schüler / die Schülerin diese Lernzielkontrolle nicht geschafft hat. senkrechte Auswertung: Bei jedem Aufgabentyp ist erkennbar, ob die Mehrzahl der SuS in der Lage ist, ihn zu bearbeiten. Ist das nicht der Fall, so wie im Beispiel der Aufgabentyp „Winkel messen“, sollte überlegt werden, ob eine Wiederholung dieses Inhaltes notwendig ist. Diese Überlegung kann im Rahmen einer Fachkonferenz geschehen.