Die sonderpädagogische Förderung an der MAS

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Historie

Zu Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde die erste integrative Klasse mit 5 sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen gestartet. Zu diesem Zeitpunkt waren 2 Sonderpädagoginnen jeweils an 2 Tagen in der Woche abgeordnet, um den Gemeinsamen Unterricht in Kooperation mit den beiden Klassenlehrerinnen durchzuführen.
In dem darauf folgenden Jahrgang befand sich kein Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung unter den Schulanfängern.
Jährlich wurde nun eine Klasse mit einer Integrativen Lerngruppe gebildet.
Zurzeit gehen 50 sonderpädagogisch geförderte Schüler und Schülerinnen in 8 unterschiedlichen Klassen in die MAS Niedersprockhövel (36 –> Lernen, 7 -> Emotionale und Soziale Entwicklung, 7 -> Sprache)
Sie werden stundenweise gefördert von 6 Sonderpädagoginnen und einem Sonderpädagogen. Diese Lehrkräfte haben ihre Stammschulen in Hiddinghausen Schule GG), Witten (Schule GG) und Hattingen (Schule LE).

Aufgaben der beteiligten Sonderpädagogen

    • Diagnostik

    • Beobachtungen von Schülern mit/ohne Förderbedarf, Klassenzusammensetzung/-dynamik

    • Präventionsarbeit bei Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf

    • Austausch mit dem Klassenteam

    • Förderbedarf feststellen und durch geeignete Testverfahren festschreiben

    • Förderpläne gemeinsam mit Klassenteam schreiben und geeignete Unterrichtsformen / -materialien vorschlagen

    • Aufbau und Pflege einer intensiven Elternarbeit (Austausch von Schuleindrücken im Gespräch mit den zuständigen Erziehungsberechtigten), Protokollierung der Elternarbeit

    • Gegebenenfalls Hinzuziehen einer geeigneten Beratungsstelle, Jugendamt, Protokollierung der entsprechenden ‚Hilfe’

    • Installieren von Schulbegleiterinnen und -begleitern ( Integrationshelfern), Förderprogrammen, usw.

    • Zusammenarbeit und Beratung der Schulbegleiterinnen und –begleiter.

    • Durchführung innerer und äußerer Differenzierung

    • Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an der MAS Niedersprockhövel

    • Klassenübergreifende Beratung

    • Verbesserung der schulischen Ausstattung im Hinblick auf die sonderpädagogische Förderung

    • Mithilfe bei der Erstellung von Leistungsbeurteilungen

    • Mithilfe bei der Gestaltung des Schullebens

    • Beratung und Unterstützung der SuS bei der Berufsorientierung

    • Begleitung der Praktika in Kooperation mit den Klassenlehrerinnen

    • Beobachtung und Beratung bei der Lernentwicklung von Seiteneinsteigern
      nach Möglichkeit Teilnahme an Hilfeplangesprächen

  1. Teamarbeit der beteiligten Pädagogen

    An der sonderpädagogischen Förderung sind sowohl der Klassenlehrer / Fachlehrer wie auch ein zugeordneter Förderschullehrer beteiligt. Kernpunkt des Gemeinsamen Unterrichts ist die Teamarbeit von Regelschul- und Sonderpädagogen. Sie umfasst die gemeinsamen Überlegungen, Planungen und Reflexionen aller Schüler. Um die Teamarbeit zu gewährleisten, wird eine „Koordinationszeit“ eingerichtet. Sie wird aus der Arbeitszeit, nicht aus der Unterrichtszeit genommen. Es soll versucht werden gemeinsame Absprachezeiten stundenplantechnisch zu koordinieren.

    Aufgrund der Zusammenarbeit der Lehrer beider Schulformen ist eine möglichst große Bandbreite der Fördermöglichkeiten gewährleistet. Die wöchentliche Koordinationszeit gibt den Lehrkräften die Möglichkeit, auf veränderte Situationen schnell und flexibel zu reagieren. Die Zuordnung eines Förderschullehrers zu einer Klasse begrenzt den Personenkreis.
    Zu Beginn des Schuljahres informiert der Klassenlehrer alle Fachlehrer, welche Schüler sonderpädagogisch und mit welchem Schwerpunkt sie gefördert werden. Diese Information findet in Form einer Klassenkonferenz während der ersten beiden Schulwochen statt. Zeitgleich werden die Förderpläne für diese Schüler angelegt.
    Am Ende des Schuljahres informiert der abgebende Klassenlehrer den neuen Klassenlehrer ebenfalls über die sonderpädagogisch geförderten Schüler. Die dann weitergeführten Förderpläne werden zusammen mit den Entwicklungsberichten und Förderprotokollen weitergegeben.
    Einige der Schüler mit Autismusspektrumsstörung benötigen eine Schulbegleitung. Zusammen mit diesen Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern entwickelt der Sonderpädagoge auf der Grundlage von Förderplänen eine dokumentierte Handlungsplanung, so dass Entwicklungsfortschritte nachvollziehbar und für Hilfeplan- und Beratungsgespräche zur detaillierten Situationsbeschreibung zur Verfügung stehen.
  2. Schüler der Sonderpädagogischen Förderung
    An der Sonderpädagogischen Förderung nehmen die von der Schulaufsicht gemeldeten Schüler teil. Im Fall von Auffälligkeiten von „Regelschülern“ übernimmt der in der Klasse 6 tätige Förderschullehrer eine beratende Funktion in Bezug auf einen Antrag auf Überprüfung nach AO-SF.

    Schüler mit Autismusspektrumsstörung aber ohne sonderpädagogischem Förderschwerpunkt werden ebenfalls sonderpädagogisch gefördert.
  3.  Ziel der Sonderpädagogischen Förderung
    Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen durch individuelle Hilfe von Sonderpädagogen zur größtmöglichster Teilhabe am Klassenunterricht befähigt werden. Darin wird unterschieden zwischen zieldifferenter und zielgleicher Förderung.
    Alle Schüler erhalten das Zeugnis der MAS Niedersprockhövel, die Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten ein Wortzeugnis gemäß § 26 AO-SF.
    Bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stehen lebenspraktische und soziale Ziele im Vordergrund.
    Bei entsprechenden individuellen Lernvoraussetzungen ist es Ziel, den Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen einen Regelschulabschluss (HS nach Klasse 9) zu ermöglichen (siehe Kap. 8). Außerdem soll der Übergang in das Berufsleben sonderpädagogisch begleitet und gefördert werden. Hierzu wird in der 9. Klasse Kontakt mit dem Berater für Rehabilitation der Agentur für Arbeit aufgenommen und mit ihm zusammen berufsbildende Maßnahmen eingeleitet.
    Zum Erreichen dieser Ziele muss die Erziehungs- und Bildungssituation so gestaltet werden, dass sie allen Schülern gerecht wird.
  4. Formen der Sonderpädagogischen Förderung
    In den inklusiven Lerngruppen werden Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet. Schüler mit andern Förderschwerpunkten werden zielgleich unterrichtet.

    1. Gemeinsamer Unterricht (Förderschwerpunkt „ESE“)
      Der Gemeinsame Unterricht findet stundenweise statt, hauptsächlich im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.

      Die Förderung findet entweder im Klassenraum statt (je nach Absprache mit dem entsprechenden Fach- oder Klassenlehrer) oder aber in Gesprächsform in einem ruhigen Raum. Hier werden vorrangig Vereinbarungen zur Verhaltensmodifikation getroffen und ihre Einhaltung gemeinsam beurteilt.

    2. Integrative Lerngruppen (Förderschwerpunkt „LE“)
      Grundsatz der Integrativen Förderung ist es ein Maximum an innerer und ein Minimum an äußerer Differenzierung anzustreben.
      Dabei ist zu beachten, dass während der gesamten Unterrichtszeit die zieldifferente Förderung der jeweiligen Schüler im Unterricht Beachtung finden muss. Dies ist Aufgabe aller Kollegen, die diese Klassen unterrichten. Alle Kernlehrfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) sollen gemeinsam von Hauptschulkollegen und Sonderpädagogen unterrichtet werden. Alle beteiligten Lehrkräfte planen den Unterricht und spezielle Fördermaßnahmen gemeinsam und setzen beides um.

      Die Unterrichtsdurchführung kann im Team, in Kleingruppen mit wechselnder Verantwortung oder auch als Einzelförderung stattfinden. Welche Aufgaben die Lehrkräfte übernehmen, legen sie gemeinsam fest.
      Auch dabei sind förderdiagnostische Erkenntnisse Grundlage der individuellen Förderplanung und der methodisch-didaktischen Gestaltung des Unterrichts. Schulorganisatorisch ist dem Rechnung zu tragen.

    3. Unterrichtsformen
      Eine Unterrichtsform, die sich zur sonderpädagogischen Förderung gut eignet, ist die Arbeit in differenzierten Lernstudios, die in der Orientierungsstufe bereits durchgeführt wird. Offene Unterrichtsformen sind vorzuziehen. Eine weitere offene Unterrichtsform wird zurzeit entworfen.
      In frontalen Unterrichtssituationen ist die sinnvolle Förderung einzelner Schüler oder Schülergruppen schlecht durchführbar.

  5. Struktur der Sonderpädagogischen Förderung
    Gemäß dem Artikel 24 – Bildung – der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Das bedeutet bei der Förderung möglichst viel innere und möglichst wenig äußere Differenzierung. Das ist am besten zu verwirklichen mit einem offenen Unterrichtskonzept, an dem möglichst wenige Personen beteiligt sind.
    In dem Orientierungsstufenkonzept der MAS Niedersprockhövel sind in der Regel 2 Lehrkräfte in den Kernfächern vorgesehen. Sie stimmen ihren Unterricht aufeinander ab und setzen unter anderem Unterrichtsformen wie Wochenplan, Lernwerkstätten, Stationenlernen und Computerarbeit ein. Hinzu kommen die Sonderpädagoginnen, die beratend den Unterricht begleiten. Dadurch steht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
  6. Die Möglichkeiten der Förderstrukturen in der Reihenfolge ihrer Prioritäten:
    1. Omniäre Förderung
      Die gesamte Gruppe (Klasse) wird in ihrer Zusammensetzung belassen. Der Unterricht wird von beiden Lehrkräften gestaltet, wobei der Sonderpädagoge sein Hauptaugenmerk auf die sonderpädagogisch zu fördernden Kinder richtet. Günstige Unterrichtsformen sind: Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Gruppenarbeit, Partnerarbeit, projektorientiertes Arbeiten, Stationenarbeit, Werkstattunterricht.

      Dieser Unterricht kann auch in einem Computerraum stattfinden. Es findet eine reine Intradifferenzierung statt.

    2. Aliquäre Förderung
      Die gesamte Gruppe (Klasse) wird geteilt. Während der eine Teil mit einem der beiden zuständigen Lehrer im Klassenraum bleibt, wechselt die zweite Lehrkraft mit ihrer Gruppe in einen anderen Raum (z. B. Förderstation, Computerraum). Diese Teilung ist zeitlich begrenzt (maximal für eine Stunde).

    3. Singuläre Förderung
      Ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird aus der Gruppe (Klasse) herausgenommen und wechselt mit dem Sonderpädagogen in einen anderen Raum. Diese Förderung wird hauptsächlich außerhalb der Kernfächer angewendet und z. B. bei Gesprächen (Förderschwerpunkte: Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache).

  7. Zeugnisse
    Alle Schüler erhalten das Zeugnis der MAS Niedersprockhövel. Sonderpädagogisch geförderte Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten Zeugnisse gemäß § 27 AO-SF Berichte statt Zensuren. In diesen Zeugnissen werden die Leistungen der Schüler auf der Grundlage der in den individuellen Förderplänen festgelegten Lernziele beschrieben.1 Die Berichtszeugnisse werden von den Klassen- Fach- und Förderschullehrern im dialogischen Verfahren geschrieben. Der Förderlehrer der integrativen Lerngruppe steht beratend zur Verfügung.

    Zieldifferent geförderte Schüler werden nicht versetzt, sondern nehmen automatisch am Unterricht der folgenden Klassenstufe teil. (Zeugnisbemerkung: * nimmt ab … am Unterricht der Klasse … teil. und unter Bemerkungen: * wird auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben für die Hauptschule sowie der Richtlinien für den Förderschwerpunkt Lernen weiterhin sonderpädagogisch gefördert.)

  8. Abschlüsse
    Alle Schüler haben die Möglichkeit, die an der MAS Niedersprockhövel vergebenen Schulabschlüsse zu erlangen.
    Die Sonderpädagogische Förderbedürftigkeit wird jeweils vor dem 15. Dezember des jeweiligen Schuljahres in Form einer Klassenkonferenz bestätigt oder deren Aufhebung (ggf. zur Probe) beantragt (siehe Anhang: „Teamkontrakt“).
    Bis zum 15. Dezember des 10. Schulbesuchsjahres werden die Eltern der sonderpädagogisch zieldifferent geförderten Schüler über den zu erwartenden Schulabschluss informiert. Da in der Regel Schüler der Bildungsgänge Lernen oder Geistige Entwicklung mindestens 1 Jahr länger zur Schule gegangen sind als die Klassenzahl aussagt, entscheidet hier die Klassenkonferenz unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, ob der Bildungsgang geändert wird.
    Wird erwartet, dass der Schüler den Hauptschulabschluss Klasse 9 oder 10 erreichen kann, wird nach dem 10. Schulbesuchsjahr der Bildungsgang Lernen beendet. Die Erziehungsberechtigten können dann den Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen. Alle anderen zieldifferent geförderten Schüler gehen in den Reha-Bereich der Arbeitsagentur über.
    Zieldifferent geförderte Schüler können in der 10. Klasse freiwillig an der Zentralen Abschlussprüfung teilnehmen, womit sie den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben können. Dabei wird überprüft, ob die in der ZP erbrachten Leistungen ausreichen, um eine reguläre Versetzung in die Klasse 10 zu ermöglichen.
  9. Übergang Schule – Beruf
    Im Rahmen der Berufswahlorientierung werden die sonderpädagogisch geförderten Schüler von den Sonderpädagogen, Bereb-Mitarbeitern und dem zuständigen Reha-Berater der Arbeitsagentur begleitet (Psychologische Untersuchung, Bereb, zusätzliche Praktika).
  10. Vertretungsunterricht
    Bei kurzfristiger Erkrankung des Klassen- oder Fachlehrers ist der stundenweise alleinige Einsatz des Förderschullehrers in der entsprechenden Klasse im Rahmen des Vertretungskonzeptes möglich. Dabei wird der an der allgemeinen Schule eingesetzte Stundenanteil der abgeordneten Kollegin berücksichtigt.
    Voraussetzung für den Vertretungsunterricht ist die Bereitstellung aktuellen Materials.
  11. Lehrerausbildung
    Vor einem Unterrichtsbesuch bespricht sich der Lehramtsanwärter mit dem Sonderpädagogen über die zu erarbeitenden Aufgaben der Förderschüler. Dabei muss der LAA als Planer der Unterrichtseinheit und des Stundeninhalts eindeutig erkennbar sein. Der LAA orientiert sich bei der Planung und Durchführung seines Unterrichts an den bestehenden aktuellen Förderpläne.
  12. Chronologie der Sonderpädagogischen Förderung

Wann?

Wer?

Was?

Letzte Ferienwo­che / erste Schul­woche

Klassen- und Fachlehrer

Die Klassenlehrer informieren die beteiligten Fachlehrer über die Förderschwerpunkte der integrativen Schüler (Klassenliste)

1. Schulwoche

Sonderpädagogen, Bereb-Mitarbeiter, Reha-Berater der Arbeitsagentur

Alle zieldifferent geförderten SuS, die im 9. Schulbesuchsjahr sind, werden aufgelistet und dem Reha-Berater der Arbeitsagentur gemeldet. Gleichzeitig nehmen sie an der Bereb teil.

2. Schulwoche

Sonderpädagogen

Die abgeordneten Sonderpädagogen werden aufgrund ihrer Zeitpläne den entsprechenden Klassen zugeordnet.

2. Schulwoche Eingangsklasse

Sonderpädagogen

Die für die Fächer Deutsch und Mathematik vorhandenen Diagnoseverfahren werden angewendet und ausgewertet.

2. Schulwoche

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Informieren sich über bisherige Förder­maßnahmen der integrativen Schüler (Förderpläne, -protokolle, Ent­wicklungsberichte, Tests Kl. 5)

2. Schulwoche

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Legen Koordinierungszeiten für das kommende Schulhalbjahr fest.

2. Schulwoche

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Vorgehensweise für den Unter­richtszeitraum bis zu den Herbstferien wird besprochen.

Letzte Woche vor den Herbstferien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Förderpläne und Entwicklungs­berichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. Die Fachlehrer sind beratend tätig.

Erste Woche nach den Herbstferien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Vorgehensweise für den Unter­richtszeitraum bis zu den Weihnachtsferien wird besprochen.

Zwischen Herbstferien und Weihnachtsferien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer, Schulleitung

Konferenz mit den Punkten: 1) Was läuft gut? 2) Was muss besser werden 3) Wie können wir es besser machen?

In der Woche vor dem Elternsprech­tag des 1. Schul­halbjahres

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Sonderpädagogen informieren den Klassenlehrer über Punkte, die am Elternsprechtag zur Sprache kommen sollen.

Elternsprechtag 1. Schulhalbjahr

Sonderpädagogen

Mindestens ein Sonderpädagoge steht während des Elternsprechtages in der Förderstation für Gespräche zur Verfügung. Auf Bitten der Klassenlehrer kommt er zu wichtigen Gesprächsterminen in die jeweilige Klasse.

Bis zum 15. Dezember

alle Beteiligten der Klassenkonferenz

Die sonderpädagogische Förderbedürftigkeit aller Schüler der Klasse wird überprüft auf Aufhebung, Verlängerung und Beantragung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Letzte Woche vor den Weihnachtsfe­rien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Förderpläne und Entwicklungs­berichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. (Ist eine Hilfe beim Zeugnisschreiben!) Die Fachlehrer sind beratend tätig.

Erste Woche nach den Weihnachtsfe­rien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Vorgehensweise für den Unter­richtszeitraum bis zu den Osterferien wird besprochen.

Die letzten 2 Wo­chen vor den Zeugnissen

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Das Lehrerteam schreibt die Berichtszeugnisse der zieldifferent geförderten Schüler.

Zeugnisse

Klassen- und Fachlehrer

Bemerkung bei sonderpädagogisch geförderten Schülern : „… wurde zieldifferent (zielgleich) sonderpädagogisch gefördert mit dem Schwerpunkt …“

1. Schulwoche des 2. Schulhalbjahres

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Daten der sonderpädagogisch geförderten Schüler werden abgeglichen.

2. Schulwoche des 2. Schulhalbjahres

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Bei Klassen- oder Fachlehrerwechsel!

Legen Koordinierungszeiten für das kommende Schulhalbjahr fest.

VERA

Klassen- und Fachlehrer

Zieldifferent geförderte Schüler können freiwillig an der Lernstandserhebung teilnehmen.

Letzte Woche vor den Osterferien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Förderpläne und Entwicklungs­berichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. Die Fachlehrer sind beratend tätig.

Erste Woche nach den Osterferien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Vorgehensweise für den Unter­richtszeitraum bis zu den Sommerferien wird besprochen.

Zwischen Osterferien und Sommerferien Klasse 9

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die vorhandenen Diagnoseverfahren werden angewendet und ausgewertet. Sie dienen zusätzlich zur Entscheidung des Bildungsgangs der Klasse 10.

Zwischen Osterferien und Sommerferien

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer, Schulleitung

Konferenz mit den Punkten: 1) Was läuft gut? 2) Was muss besser werden 3) Wie können wir es besser machen?

In der Woche vor dem Elternsprech­tag des 2. Schul­halbjahres

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Sonderpädagogen informieren den Klassenlehrer über Punkte, die am Elternsprechtag zur Sprache kommen sollen.

Elternsprechtag 2. Schulhalbjahr

Sonderpädagogen

Mindestens ein Sonderpädagoge steht während des Elternsprechtages in der Förderstation für Gespräche zur Verfügung. Auf Bitten der Klassenlehrer kommt er zu wichtigen Gesprächsterminen in die jeweilige Klasse.

ZP

Klassen- und Fachlehrer

Zieldifferent geförderte Schüler können freiwillig an der Zentralen Abschlussprüfung teilnehmen, womit sie den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben können.

In den letzten 3 Wochen vor Schuljahresende

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Die Förderpläne und Entwicklungs­berichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. (Ist eine Hilfe beim Zeugnisschreiben!) Die Fachlehrer sind beratend tätig.

Die letzten 2 Wo­chen vor den Zeugnissen

Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer

Das Lehrerteam schreibt die Berichtszeugnisse der zieldifferent geförderten Schüler

 

  • Vorhandenes und bestelltes Diagnosematerial und Anwendungsbereiche

Test

Anwendungsgebiet

Kommentar

HAWIK IV

  • Beurteilung der allgemeinen kognitiven Funktionsweisen

  • intellektuelle Hochbegabung oder Intelligenzminderung diagnostizieren

  • individuelle Stärken und Schwächen feststellen

nur für deutschsprachige Schüler, ca. 3 Std., genaue Diagnose möglich

CFT-20

  • Festlegen der „Fluiden Intelligenz“

  • Ergänzung durch Wortschatz- und Zahlenfolgetest (nur deutschsprachige Schüler)

Grundtest geeignet für kulturell anders sozialisierte Probanden und/oder Schüler mit schlechter Deutschkenntnis, Grundtest ca. 60 Min., Zusatztests ca. 30 Min.

ELFE 1-6

(Ein Leseverständ-nistest für Erst- bis Sechstklässler)

  • Leseverständnis auf Wort-, Satz- und Textniveau

  • Schwellenmessung der Worterkennung

auf den 6 Rechnern der Förder-station installiert,

Schuljahre 5 und 6, ca. 20 Min.

DRT 5

Rechtschreibtest mit Fehlerdiagnose

Papierform (A und B), als Gruppentest geeignet, ca. 30 Min.

TULPENBEET

Analyse zur Erstellung eines schriftsprachlichen Kompetenzprofils

Papierform, als Gruppentest geeignet, ca. 20 Min.

Auswertung pro Sch. ca. 1 Std.

SON-R 6-40

  • sprachfreier Intelligenztest (6;0 bis 40;11 J.)

  • Untersuchung kommunikativ behinderter Kinder und Erwachsener (dazu gehören Gehörgeschädigte bzw. Gehörlose und Personen mit Störungen der Sprachentwicklung).

  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, schwer zu testenden oder geistig behinderte Kinder

  • Kindern und Erwachsene mit keiner oder unzureichender Deutschkenntnis

20 – 45 Min.

PC-Auswertungsprogramm

BASIS-MATH

4-8

  • Individualtest

  • ab dem 4. Sj. (letztes Quart.) bis zum 8. Sj.

  • Feststellen schwacher Mathematikleistungen

  • zentrale Kenntnisse der Grundschulmathe-matik (mathematischer Basisstoff)

Papierform, ca. 45 Min.

PC-Auswertungsprogramm

DEMAT 5+

(Ende 5. Schulklasse)

Gruppentest zur ökonomischen Erfassung der Mathematikleistungen einer gesamten Schulklasse

35 Min. Gruppentest

DEMAT 9

(Ende 9. Schulklasse)

  • Screeningverfahren für eine schnelle Einschätzung der mathematischen Kompetenzen

  • Hilfe zur Einstufung in die Bildungsgänge des 10. Sj.

45 Min. Gruppentest

SDQ deutsch

  • Screening zur Quantifizierung kindlicher Verhaltensaspekte

Fragebogen für

  • Schüler

  • Lehrer

  • Eltern

SET 5-10

  • Sprachstandserhebungstest für Kinder auch mit Migrationshintergrund

45 Min. Einzeltest

*1 siehe AO-SF § 27