Seit Jahren schon gehört individuelle Förderung zu unseren erklärten Zielen. Die Einrichtung integrativer Lerngruppen machte eine Ausweitung unseres Fördersystems nötig, welche zurzeit folgende Maßnahmen umfasst:
Zu Beginn des 5. Schuljahres werden mit allen Schülerinnen und Schülern Diagnosetests in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Auswertung dieser Tests macht die Fähigkeiten aber auch den Förderbedarf jeder Schülerin und jedes Schülers deutlich. Auf dieser Grundlage entsteht für jedes Kind ein Individueller Förderplan.
Die Förderung findet in den Klassenverbänden, den Kursen oder in der Förderstation statt.
Für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik wird „eFit, Ergänzende Fördermaßnahmen mit digitalen Medien“ begleitend zum Unterricht durchgeführt. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe werden für jeden Schüler und jede Schülerin Individuelle Förderpläne und Individuelle Entwicklungspläne geführt.
Nicht zuletzt dient unser Trainingsraumkonzept sowohl der individuellen Förderung von Verhaltensänderungen als auch der Erkennung von Über- bzw. Unterforderungen.
Mit dem Schuljahr 2009/2010 wurde die individuelle Förderung an der GHS Niedersprockhövel erweitert und neu strukturiert. mehr…
Mit dem Schuljahr 2007/08 wurde erstmalig eine Förderstation installiert.
Die in einem ruhigen Klassenzimmer untergebrachte Station besteht aus vier einfachen und fünf computergestützten Einzelarbeitsplätzen, an denen die Schülerinnen und Schüler in ruhiger Atmosphäre ihre Defizite aufarbeiten können.
Dabei werden sie von einem Förderlehrer unterstützt.
Die Förderstation wird überwiegend von Schülerinnen und Schülern aus den integrativen Lerngruppen genutzt, aber auch die Schülerinnen und Schüler, die sich in größeren Lerngruppen nur schwer konzentrieren können, kommen während ihrer Förderstunden hierher.
Während der Pausen besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu den Hausaufgaben zu stellen, Informationen für Referate aus dem Internet zu suchen, mit eFit zu üben oder sich auf bevorstehende Klassenarbeiten vorzubereiten.
Die individuelle Förderung ist seit Jahren deutschlandweit eines der zentralen Themen in der Bildungsdiskussion. Um dieser (berechtigten) Forderung nachzukommen, wird an der GHS Niedersprockhövel für jede Schülerin und jeden Schüler ein sogenannter Individueller Förderplan (IFP) geschrieben, anhand dessen jederzeit eine gezielte Förderung der Schülerin bzw. des Schülers unabhängig von der Lehrperson möglich ist. Diese Förderpläne werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert.
Abbildung 1:
Deckblatt und Individueller Förderplan (IFP). Zum Vergrößern bitte anklicken.
Die Individuellen Entwicklungspläne (IEP) zeigen den Schülern, Eltern und Lehrern die gesamte Lernentwicklung von der 5. bis zur 10. Klasse auf.
Die an der GHS Niedersprockhövel eingesetzten Pläne wurden nach schwedischem Vorbild entwickelt. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit.
Zurzeit liegen die Pläne für die Kernfächer (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie für die soziale Entwicklung vor. Sie werden im Rahmen der Fachkonferenzen evaluiert.
Durch diese Pläne wird eine weitgehende Transparenz in Bezug auf die Lernentwicklung eines jeden Schülers erreicht.
Abbildung 2:
Individueller Entwicklungsplan (IEP) für das Fach Mathematik der 6. Klasse. Die von dem Schüler gekonnten Inhalte wurden eingefärbt und mit dem jeweiligen Datum versehen. Die Inhalte der weißen Felder müssen noch geübt werden. Zum Vergrößern bitte anklicken.
Um die individuelle Entwicklung der Kinder zu dokumentieren wurde in den skandinavischen Ländern schon im vergangenen Jahrzehnt mit einem Individuellen Entwicklungsplan (IEP) experimentiert. Die durchweg positiven Ergebnisse veranlassten z. B. die schwedische Regierung, das Arbeiten mit diesen Plänen verpflichtend einzuführen.
Grundlage für die Individuellen Entwicklungspläne der GHS Niedersprockhövel sind die Ausführungen der Schweden StureNorlin und Agneta Zetterström.
Das Trainingsraumkonzept der GHS Niedersprockhövel wurde entwickelt aus den Erfahrungen der Anne-Frank-Schule in Hamm, die einige Kolleginnen und Kollegen im Mai 2003 zu Informationsgesprächen besuchten.
Gründe für die Überlegungen war die Erkenntnis, dass immer mehr Unterrichtszeit für das Regeln von Unterrichtsstörungen verloren ging und der Wunsch des Kollegiums nach einem einheitlichen Instrument, um mit diesen Störungen effektiv umzugehen, mehr reine Unterrichtszeit zu gewinnen und eine Verhaltensänderung bei den Schülern zu bewirken.
Nach intensiven Beratungen in der Lehrerkonferenz stimmte das Kollegium zu, ab dem Schuljahr 2003/04 einen Trainingsraum nach dem Konzept der Anne-Frank-Schule an der GHS Niedersprockhövel einzurichten.
Wenn im Folgenden von Lehrern oder Schülern die Rede ist, sind immer auch Lehrerinnen und Schülerinnen gemeint. Die Beschränkung auf die maskuline Form erfolgt im Sinne der leichteren Lesbarkeit und kompakteren Darstellung und ist ohne diskriminierende Absicht.
Ziel unseres Trainingsraums, auch Raum des eigenverantwortlichen Denkens, ist es, der Schülerin oder dem Schüler ihr bzw. sein störendes Verhalten bewusst zu machen und eine dauerhafte Verhaltensänderung zu bewirken.
Folgende 14 Regeln bestimmen das Zusammenleben in den Klassen:
Ich wende keinerlei Gewalt an und verletze niemanden!
Ich beschimpfe und beleidige niemanden!
Ich beschädige und beschmutze das Eigentum anderer und die Einrichtungen der Schule nicht!
Ich spreche höflich!
Ich komme pünktlich zum Unterricht!
Ich beteilige mich am Unterricht!
Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit!
Ich höre zu, wenn andere sprechen!
Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte!
Ich warte, bis ich aufgerufen werde!
Ich laufe nicht ohne Erlaubnis durch die Klasse!
Ich esse, trinke oder kaue nur in den Pausen oder wenn es ausdrücklich erlaubt ist!
Ich benutze keinerlei elektronische Geräte während des Unterrichts!
Ich trage keine Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen im Gebäude!
Schüler, die gegen diese Regeln verstoßen, werden vom Lehrer ermahnt und der Name des Schülers wird an die Tafel geschrieben.
Verstößt der Schüler in der gleichen Unterrichtsstunde ein zweites Mal gegen die Regeln, wird er mit einem Entsendezettel in den Trainingsraum geschickt.
Hier muss sich der Schüler unter der Aufsicht eines Trainingsraumlehrers schriftlich mit der Störung auseinandersetzen und dem Entsendelehrer Entsendelehrerin Vorschläge für sein Verhalten in der Zukunft unterbreiten. Zurück im Unterricht bespricht der Entsendelehrer diese Überlegungen mit dem Schüler. Akzeptiert der Lehrer, darf der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen, ansonsten muss er zur Überarbeitung zurück in den Trainingsraum.
Wird ein Schüler innerhalb eines Schulhalbjahres zum vierten Mal in den Trainingsraum entsendet, wird er nach telefonischer Information der Eltern nach Hause geschickt und darf erst am nächsten Morgen mit seinen Eltern zu einem Gespräch zwischen 07:00 Uhr und 07:45 Uhr wieder in die Schule kommen.
Bei dem intensiven Beratungsgespräch, an dem der Schüler, mindestens ein Elternteil, der/die Klassenlehrer, der Entsendelehrer, ein Trainingsraumlehrer und die Schulleitung teilnehmen, wird dem Schüler noch einmal sein Fehlverhalten verdeutlicht und mit den Eltern besprochen. Hier werden eventuell auch weitere außerschulische Hilfen vermittelt.
An den folgenden fünf Schultagen arbeitet der Schüler nun den gesamten Vormittag „intensiv“ im Trainingsraum. Er ist verpflichtet, sich jeden Morgen bis spätestens 07:45 Uhr Arbeitsmaterialien für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und zwei weitere Fächer nach Wahl bei den jeweiligen Fachlehrern zu holen und seine bearbeiteten Aufgaben des Vortages zur Kontrolle vorzulegen.
Kollegen, die erst später zum Unterricht kommen, hinterlegen Aufgaben für die „Intensivschüler“ an vorbereiteter Stelle im Lehrerzimmer.
Im Trainingsraum darf selbstverständlich auch nicht gestört werden. Geschieht dies dennoch, wird der Schüler nach vorheriger einmaliger Ermahnung wiederum nach Hause geschickt und muss wiederum am nächsten Morgen zu einem Gespräch erscheinen.
Nach fünf Tagen „Intensivarbeit“ wird nach dem Vormittagsunterricht in einem Rückkehrgespräch an dem der Schüler, der/die Klassenlehrer und ein Trainingsraumlehrer teilnehmen, entschieden, ob der Schüler ab dem nächsten Morgen wieder am Unterricht der Klassen teilnehmen darf. Voraussetzungen dafür sind regelmäßiges und pünktliches Holen der Aufgaben, ordentliche Bearbeitung der Aufgaben, keine Störungen im Trainingsraum.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Aufenthalt im Trainingsraum um bis zu drei Tagen verlängert.
Evaluation:
Nach sechs Jahren Trainingsraumerfahrungen können wir folgendes sagen:
Das Trainingsraumkonzept ist vom gesamten Kollegium akzeptiert. So ist das Kollegium damit einverstanden, dass im laufenden Schuljahr das Ableisten einer Mittagspause nicht mit einer halben Lehrerstunde angerechnet wird, um so Lehrerstunden für die Besetzung des Trainingsraums während des gesamten Vormittags zu gewinnen. Das Trainingsraumteam bekommt für eine Trainingsraumstunde und für das Ableisten der Beratungsgespräche vor dem Unterricht eine halbe Lehrerstunde angerechnet.
Auch in der Elternschaft herrscht eine hohe Akzeptanz. Mindestens 95 Prozent der Eltern erscheinen pünktlich am nächsten Morgen zum Gespräch und arbeiten kooperativ mit.
Ein Großteil der Schüler besucht den Trainingsraum während seiner gesamten Schulzeit nur ein Mal.
Ungefähr 10 bis 15 Prozent der Schüler besuchen den Trainingsraum häufiger und haben auch, verteilt auf mehrere Schulhalbjahre, mehrere Intensivphasen.
Ca. 2-3 Prozent der Schüler sind „trainingsraumresistent“. Sie haben zwei und mehr Intensivphasen pro Schulhalbjahr. Für diese Schüler wurde daher vor vier Jahren eine neue Regelung gefunden. Stören Sie den Unterricht, werden sie sofort nach telefonischer Information der Eltern aus dem Trainingsraum nach Hause geschickt. Sollte dies gehäuft auftreten, greifen Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz. Parallel dazu werden Eltern weiterhin beraten und gegebenenfalls zu außerschulischen Einrichtungen vermittelt. In Extremfällen wird die Einleitung eines AOSF-Verfahrens angedacht, um den Schüler an einem anderen Förderort besser fördern zu können.
Regelmäßig muss das Trainingsraumkonzept vom Team überdacht werden und diese Überlegungen in die Konferenz gebracht werden. So entstanden in den vergangenen Jahren immer wieder neue oder veränderte Formulare, um das Erscheinen und Bearbeiten der Schüler effizient überprüfen und allen Beteiligten zeitnah offen legen zu können. Einheitliches Vorgehen des gesamten Kollegium, aber auch des Trainingsraumteams muss immer wieder thematisiert werden.
Die Zeit, die für Unterrichtsstörungen verloren geht, konnte auf ein Minimum reduziert werden.
Erweiterung und Neustrukturierung der individuellen Förderung im Schuljahr 2009/2010
Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde die individuelle Förderung an der GHS Niedersprockhövel erweitert und neu strukturiert.
Grundlage für den gesamten Bereich bilden weiterhin die Entwicklungspläne, die es Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern ermöglichen, die Lernfortschritte nachzuvollziehen und den momentanen Lernstand zu ermitteln. Das ist für die Schülerinnen und Schüler eine Hilfe bei der Selbsteinschätzung der eigenen Möglichkeiten mit Blick auf die zentralen Abschlussprüfungen, auf deren Inhalt die einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrer keinen Einfluss mehr haben.
Von den Entwicklungsplänen leiten sich die Förderpläne ab. Sie zeigen den aktuellen Förderbedarf für jeden Schüler auf. Während die Entwicklungspläne sich während der gesamten Schulzeit nach und nach ergänzen, zeigen die Förderpläne den momentanen Förderbedarf an. Sie werden nach Bedarf geändert.
Aktuelle Situation
Förderung durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin In der Stundentafel ist pro Woche jeweils eine Förderstunde für Deutsch, Mathematik und Englisch ausgewiesen. In diesen Stunden sollte von den Schülern/Schülerinnen individuell in den Fördermappen gearbeitet werden. Eine andere Möglichkeit ist die Arbeit mit spezieller Lernsoftware, die im Netzwerk der Schule bereit steht.
Förderung durch die Sonderpädagogen Zur Zeit arbeiten an der GHS Niedersprockhövel 3 Sonderpädagogen, die im Vormittagsbereich stundenweise den Klassen zugeordnet sind, in denen integrative Lerngruppen beschult werden. In diesen Stunden arbeiten die Sonderpädagogen teils als Doppelbesetzung in der entsprechenden Klasse. Daneben besteht die Möglichkeit, mit einer kleinen Schülergruppe in einen anderen Raum auszuweichen und dort eine Gruppenförderung durchzuführen.
Förderung durch den Förderlehrer/ die Förderlehrerin Im Nachmittagsbereich werden sog. „Förderinseln“ angeboten. Sie werden hauptsächlich von außerschulischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet. Dabei handelt es sich um Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärterinnen und Sonderpädagogen. In einer Förderinsel wird eines der Kernfächer gefördert und in kleinen Gruppen (bis zu 5 Schülern und Schülerinnen) Themen daraus bearbeitet. Hierbei kann es sich um Hilfestellungen beim Wochenplan handeln, aber auch der Erwerb von Basiskompetenzen kann Inhalt dieser Förderung sein. Zur Zeit werden von Dienstag bis Freitag 30 Förderinseln angeboten, das bedeutet eine einstündige Förderung für bis zu 150 Schülern. Als Förderlehrer/Förderlehrerin arbeiten aktuell 9 Personen.
Förderung der Lesekompetenz An der GHS Niedersprockhövel sind zur Zeit 11 „Lesepaten“ eingesetzt. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in 1 zu 1 Betreuung oder Kleinstgruppen mit den Kindern lesen und die gelesenen Texte besprechen.
Förderung im Rahmen des Versuchs „Schule ohne Sitzenbleiben“ Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2009/2010 beginnt der Versuch der GHS Niedersprockhövel, durch systematische Förderung die Zahl der „Sitzenbleiber“ an der Schule zu reduzieren. Dieser Versuch wird im Folgenden genauer beschrieben.
Schule ohne Sitzenbleiben durch individuelle Förderung
Beteiligte Personen:
FachlehrerIn
Diese Person stellte im abgelaufenen Schuljahr eine mangelhafte Leistung eines Schülers oder einer Schülerin fest.
Schüler/Schülerin
Hierbei handelt es sich um Schüler, die in die Klassen Klassen 6 – 9 versetzt werden sollen
Erziehungsberechtigte des Schülers / der Schülerin
Die Verträge werden zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn als VertreterIn der Schule geschlossen.
BeratungslehrerInnen
Beratungslehrer können LehrerInnen sein, die nicht in der Klasse des Schülers unterrichten, also eine relativ neutrale Position haben.
Koordinator für Förderung
Verteilt die einzelnen SchülerInnen an Fördergruppen und hält sowohl mit den entsprechenden FachlehrerInnen und FörderlehrerInnen Kontakt.
FörderlehrerInnen
FörderlehrerInnen sind teilweise externe Fachkräfte, die in kleinen Gruppen (max. 6 SchülerInnen) fördern.
Beteiligte Gremien:
Zeugniskonferenz 1. Halbj.
Die Zeugniskonferenz im 1. Halbjahr beschließt, welcher Schüler nicht mehr an der Förderung teilnehmen muss. Die Zeugniskonferenz beschließt weiter, welcher Schüler im 2. Halbjahr an der „Prophylaktischen Förderung“ teilnehmen muss. Es handelt sich dabei um Schüler, die mit ihren 1. Halbjahresnoten sitzen bleiben würden.
Versetzungskonferenz 2. Halbj.
Die Versetzungskonferenz beschließt, welcher Schüler in die „Rückwirkende Förderung“ kommt. Grundlage für die Entscheidung ist die APO SI
Chronologie eines Schuljahres – 1. Halbjahr:
Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von 2 nicht ausreichenden Leistungen in Hauptfächern sitzen geblieben. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schuljahres)
Bemerkung auf dem Zeugnis: „Falls ein Fördervertrag zustande kommt, kann eine Versetzung in die nächste Klasse erfolgen.“
Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche.
Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 2 Förderstunden nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, bleibt der/die Schüler(in) nicht versetzt!
Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) – Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)
Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.
Die Förderung wird durchgeführt.
Ein Förderprotokoll wird geführt.
Ist der Schüler / die Schülerin zusammen mit dem Förderlehrer der Meinung, die Förderziele seien erreicht, werden die Klassenarbeiten wiederholt, die mit 5 oder schlechter bewertet wurden.
Die Arbeiten sind bestanden. – Die Teilnahme am Förderunterricht ist nicht mehr nötig.
Die Arbeiten sind nicht bestanden. – Der Schüler / die Schülerin muss weiterhin am Förderunterricht teilnehmen. (Die Kontrollarbeiten finden spätestens vor den Weihnachtsferien statt, so dass das Ergebnis vor der halbjährlichen Zeugniskonferenz vorliegt, die dann entscheidet.)
Chronologie eines Schuljahres – 2. Halbjahr:
Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von mindestens einer nicht ausreichenden Leistung in Hauptfächern gefährdet. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schulhalbjahres)
Bemerkung auf dem Zeugnis: „NN nimmt am Förderunterricht teil.“
Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche nach der Zeugnisausgabe.
Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 2 Förderstunden nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, wird dies protokolliert. „NN. lehnt den Förderunterricht ab.“
Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) – Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)
Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.
Die Förderung wird durchgeführt. Sie beinhaltet hauptsächlich die aktuellen Themen.
Ein Förderprotokoll wird geführt.
Sollte der Schüler / die Schülerin die Versetzung erreichen, kann eine weitere freiwillige Förderung im folgenden Schuljahr stattfinden.
Sollte die Versetzung nicht erreicht werden, findet automatisch die Förderung des 1. Halbjahres statt.
Die Förderung von SuS mit keinen oder geringen Sprachkenntnissen an der MAS
Entwicklung Seit Beginn des Schuljahres 2010/11 wurden in der Mathilde-Anneke-Schule 111 SuS mit Migrationshintergrund beschult. Zwar war die Kenntnis der deutschen Sprache bei den meisten von ihnen lückenhaft, sie waren jedoch durchweg kommunikationsfähig. Defizite in der Sprache konnten durch intensive Förderung im Nachmittagsbereich verringert werden und standen einem erfolgreichen Schulabschluss und einer Ausbildung nicht im Wege.Während des Schuljahres 2012/13 nahm die Schule die ersten SuS auf, die neu in Deutschland waren und deren Wortschatz sehr gering war. In Zusammenarbeit mit der VHS Gevelsberg war es möglich, ihren Umgang mit der deutschen Sprache soweit aufzubauen, dass sie dem „normalen“ Unterricht folgen konnten. Einige von ihnen hat bereits die Mathilde-Anneke-Schule mit einem Schulabschluss verlassen und eine Ausbildung begonnen.
Schuljahr 2013/14 und 2015/16 Die Aufnahme sog. „Seiteneinsteiger“, die im Schuljahr 2013/14 begann, machte die Entwicklung eines neuen Konzeptes notwendig. Am Ende des vergangenen Schuljahres wurden an der Mathilde-Anneke-Schule ca. 30 Schülerinnen und Schüler beschult, deren Kenntnisse der deutschen Sprache nicht vorhanden oder sehr lückenhaft waren. Am 1. März 2016 kamen 15 Flüchtlinge zwischen 11 und 16 Jahren in die Mathilde-Anneke-Schule, 6 davon ohne Begleitung. Ein Teil von ihnen musste noch alphabetisiert werden. Um möglichst allen SuS gerecht werden zu können, wurde ein umfassendes neues Konzept entwickelt, das folgende Neuerungen mit einander sinnvoll verknüpft:
– Einrichtung von 2 „Vorbereitungsklassen“ mit Unterricht auf mehreren Niveaustufen im Schuljahr 2015/2016 – Entwicklung eines Sprachstandstest zur Feststellung des momentanen Sprachniveaus – Einrichtung eines Alphabetisierungskurses mit phonembasiertem und graphologischemTraining – Stundenplanbezogener Wechsel aller alphabetisierten SuS in die Stammklassen – Zusätzliche Kommunikationskurse im Nachmittagsbereich zur Förderung der mündlichen und schriftsprachlichen Ausdrucksfähigkeit unter Einbeziehung kultureller Aspekte. – Sozialtraining in kleinen Gruppen im Nachmittagsbereich (Sozialarbeiter).
3. Momentane Situation
Momentan sind SuS folgender Länder in der Schule vertreten: Afghanistan (5), Albanien (4), Irak (5), Iran (3), Italien (2), Kosovo (5), Mazedonien (1), Mongolei (1), Polen (3), Rumänien (2), Serbien (4), Syrien (21), Tadschikistan (2). Am 28.06.2016 wurde ein neuer RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW gültig. Dabei machten folgende Punkte eine Überarbeitung des bestehenden Konzeptes nötig:
2.1 Alle neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler sind vom Zeitpunkt der Aufnahme an Schülerinnen und Schüler der neu aufnehmenden Schule. Sie werden dort in der Regel in einer Klasse der ihrem Alter entsprechenden Jahrgangsstufeund nach deren Stundentafel unterrichtet (Regelklasse). Klassenbildungen mit ausschließlich neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern sind zu vermeiden.
2.3 Wenn eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in eine Regelklasse gemäß Nummer 2.1 nicht möglich ist, kann die Schulaufsichtsbehörde zeitlich befristet an einer Schule Klassen zur vorübergehenden Beschulung einrichten. Diese Klassen können an allgemeinen Schulen aller Schulformen eingerichtet werden. Die zeitnahe – auch unterjährige – schrittweise Integration in Regelklassen ist anzustreben.
Die Struktur des daraufhin überarbeiteten Konzepts ist auf folgender Grafik zu erkennen:
Das MAS 3-Phasen-Modell
Das 3-Phasen-Modell
Erläuterung: In einem speziell für die Seiteneinsteiger erstellten Sprachstandstest wird festgestellt, auf welcher Niveaustufe die SuS sich bewegen:
Phase 1 SuS mit keinerlei Buchstabenkenntnis oder aber Buchstabenkenntnis ohne Grundwortschatz besuchen die Fördergruppe, bis sie einen Grundwortschatz erworben haben. Nach Bedarf oder maximal nach 6 Monaten wird der Sprachstandstest wiederholt und der Lernzuwachs festgestellt.
Phase 2 Die SuS gehen in ihre Stammklassen, in denen sie in den Nebenfächern zusammen mit ihren Klassenkameradinnen unterrichtet werden. In den Stunden, in denen die Hauptfächer, d. h. schriftlichen Fächer gegeben werden, wechseln sie wieder in die Fördergruppe, wo gezielt das Fachvokabular und grammatische Strukturen im Mittelpunkt stehen. Die Örderung hier findet auf mehreren Niveaustufen in mindestens 2 Gruppen statt. Stellen die am Unterricht beteiligten Personen fest, dass die SuS durchgängig am Unterricht teilnehmen könnten, wird wiederum der Sprachstandstest durchgeführt.
Phase 3 Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Seiteneinsteiger, die auch die Aufgaben der Satzebene des Tests zu über 80% richtig bearbeitet haben, dem gesamten Unterricht folgen können. Hierbei werden den SuS entsprechend Nachteilsausgleiche in Form einfacherer Texte, Nichtbewertung der Rechtschreibung und der korrekten Grammatik, Benutzen eines Wörterbuchs usw. gewährt. Auch in den Notenzeugnissen, die Seiteneinsteiger nach 2 Jahren bekommen, wird dieser Nachteilsausgleich angewendet.
Weiterhin durchgeführte begleitende Maßnahmen
Kommunikationskurs einer arabisch sprechenden Kursleiterin im Nachmittagsbereich. Entwicklung eines Sprachstandstest zur Feststellung des momentanen Sprachniveaus
Alphabetisierungskurs mit phonembasiertem und graphologischem Training
Zusätzliche Kommunikationskurse im Nachmittagsbereich zur Förderung der mündlichen und schriftsprachlichen Ausdrucksfähigkeit unter Einbeziehung kultureller Aspekte.
Sozialtraining in kleinen Gruppen im Nachmittagsbereich (Sozialarbeiter).
Verteilung Von 58 Seiteneinsteigern, die die Mathilde-Anneke-Schule in den letzten 3 Jahren aufgenommen hat, befinden sich zurzeit 5 in der 1. Phase und ca. 20 in der 2. Phase. Alle anderen besuchen ausschließlich ihre Stammklasse.
6. Evaluation im September 2016
Erkannte Probleme
Ein reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn in allen Klassen regulärer Unterricht stattfindet. Selbst ein Unterrichtsgang oder Vertretungsunterricht in einer Klasse führt zu Unruhe und Missverständnissen.
Die Schülerschaft in der zentralen Fördergruppe wechselt stündlich. Auch bei den Wechseln wird viel Zeit durch Unruhe verloren.
In einer zentralen Fördergruppe ist es nicht möglich, aufgrund der Gruppengröße auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers einzugehen.
Die Informationen über die bearbeiteten Inhalte können nicht schnell genug übermittelt und individuell verarbeitet werden.
Fazit Der stundenweise Wechsel in die Fördergruppen muss neu geplant werden.
Durchgeführte Änderungen Die Förderklasse (ehem. DaZ-Klasse) hat 3 Aufgaben:
Alphabetisierung
Förderung der Seiteneinsteiger bis zur möglichen Teilnahme des Unterrichts in den Stammklassen
Vermitteln von „Basics“ in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik
In der Stammklasse werden die Seiteneinsteiger zweigleisig unterrichtet:
Im Klassenverband dort, wo „Lernen durch Nachahmung“ möglich ist.
Während der Lernstudioarbeit der Klassen 5/6 und 7/8 mit individuell zusammengestellten Aufgabenkarten in den Kernfächern, Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Betreuung dieser Gruppen übernehmen evtl. Zweitbesetzungen in Kooperation mit Sonderpädagoginnen.
In der folgenden Grafik werden diese Änderungen berücksichtigt.
Das neue MAS 3-Phasen-Modell
Nächste Evaluation
Eine weitere Evaluation ist nach den Weihnachtsferien geplant. Änderungen sollen dann zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres greifen.
Seit Jahren schon gehört die individuelle Förderung zu den erklärten Zielen der MAS Niedersprockhövel. Die Einrichtung integrativer Lerngruppen machte eine Ausweitung des Fördersystems nötig, welche zurzeit folgende Maßnahmen umfasst: Zu Beginn des 5. Schuljahres werden mit allen Schülerinnen und Schülern Diagnosetests in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Auswertung dieser Tests macht die Fähigkeiten aber auch den Förderbedarf jeder Schülerin und jedes Schülers deutlich.Während der gesamten Schulzeit besteht das Angebot der Schule, sich in mindestens einem Fach fördern zu lassen.
Förderstation
Mit dem Schuljahr 2007/08 wurde erstmalig eine Förderstation installiert. Die in einem ruhigen Klassenzimmer untergebrachte Station besteht aus flexibel stellbaren Tischen und 6 computergestützten Einzelarbeitsplätzen, an denen die Schülerinnen und Schüler in ruhiger Atmosphäre ihre Defizite aufarbeiten können. Dabei werden sie von einem Förderlehrer unterstützt. Die Förderstation wird überwiegend von Schülerinnen und Schülern aus den integrativen Lerngruppen genutzt, aber auch die Schülerinnen und Schüler, die sich in größeren Lerngruppen nur schwer konzentrieren können, kommen während ihrer Förderstunden hierher. Während der Pausen besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu den Hausaufgaben zu stellen, Informationen für Referate aus dem Internet zu suchen, mit der Lernsoftware zu üben oder sich auf bevorstehende Klassenarbeiten vorzubereiten.
Diagnostik und Förderung durch den Fachlehrer / die Fachlehrerin
Die in den Lernstudios selbstständig gemachten Aufgaben werden von den entsprechenden Lehrern registriert und dokumentiert. Auch die Auswertung der Lernzielkontrollen nach qualitativen Gesichtspunkten fließt in die Überlegungen möglicher Förderinhalte ein. Zusammen bilden diese Erkennt-nisse die Basis für Übungsmaterial in den Lernstudios.
Förderung durch die Sonderpädagogen
Zurzeit arbeiten an der Mathilde-Anneke-Schule 11 Sonderpädagogen, die im Vormittagsbereich stundenweise allen Klassen zugeordnet sind. Die Gesamtstundenanzahl der Sonderpädagogen an der Schule beträgt aktuell 85 Stunden (je 60 Min.). Die Sonderpädagogische Förderung ist in dem entsprechenden gleichnamigen Konzept beschrieben.
Förderung durch den Förderlehrer / die Förderlehrerin
Im Nachmittagsbereich werden sog. „Förderinseln“ angeboten. Sie werden hauptsächlich von außerschulischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet. Dabei handelt es sich um Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärterinnen und Sonderpädagogen. In einer Förderinsel wird eines der Kernfächer gefördert und in kleinen Gruppen (bis zu 5 SuS) Themen daraus bearbeitet. Hierbei kann es sich um Hilfestellungen beim aktuellen Lernstoff handeln, aber auch der Erwerb von Basiskompetenzen kann Inhalt dieser Förderung sein. Zurzeit werden von Mittwoch bis Freitag 11 Förderinseln angeboten, das bedeutet eine einstündige Förderung für bis zu 55 Schüler. Als Förderlehrer / Förderlehrerin arbeiten aktuell 4 Personen (Lehramtsstudenten).Räumlicher Mittelpunkt dieser Förderung ist die Förderstation.
Förderung zum Erwerb der deutschen Sprache
Zurzeit findet sowohl im Vormittags- wie auch im Nachmittagsbereich eine gezielte Förderung für SuS mit geringen Deutschkenntnissen statt. Diese Förderung von SuS mit geringen Deutschkenntnissen ist in dem entsprechenden gleichnamigen Konzept beschrieben.
Förderung mit neuen Medien auf der Basis von Lernprogrammen
Da die Voraussetzungen durch das Vorhandensein zweier Computerräume nahezu ideal sind, werden für die Förderung teilweise Lernprogramme eingesetzt:
in den Fächern Deutsch und Mathematik haben sich die Programme aus dem Oriolusverlag bewährt. Sie ermöglichen ein selbstständiges Üben mit Selbstkontrolle. Den Lernfortschritt können sowohl Schüler als auch Lehrer jederzeit abrufen.
Im Fach Englisch wurden die begleitenden Lernprogramme des Englischbuchs „Let’s Go“ installiert. Wegen der Nähe zum Buch werden gezielt die aktuellen Vokabeln und die momentan benötigte Grammatik geübt.
Die „Lernwerkstatt“ vom Verlag Medienwerkstatt Mühlacker ist sehr flexibel und ermöglicht in allen Bereichen das Hinzufügen eigener Übungen. Außerdem beinhaltet sie einen Bereich zum Schreiben netzwerkinterner Emails.
Ebenfalls zum Erstellen verschiedener Übungen eignet sich das Programm „Hot Potatoes“. Dies wird genutzt, um kleine Übungen vor allem im Bereich „Sprache“ zu erstellen und bearbeiten zu lassen. Voraussetzung zum Bearbeiten dieser Übungen ist lediglich der Einsatz eines Internetbrowsers.
Förderung der Lesekompetenz
An der GHS Niedersprockhövel sind zurzeit 11 „Lesepaten“ eingesetzt. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in 1 zu 1 Betreuung oder Kleinstgruppen mit den Kindern lesen und die gelesenen Texte besprechen.
Förderung im Rahmen des Versuchs „Schule ohne Sitzenbleiben“
Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2009/2010 begann der Versuch, in der MAS durch systematische Förderung die Zahl der „Sitzenbleiber“zu reduzieren. Mittlerweile hat sich diese Förderung etabliert, da die Ergebnisse bis auf wenige Ausnahmen positiv verlaufen sind. Erfahrungsgemäß benötigen die SuS lediglich ein Schulhalbjahr, um ihre Zensuren in einem der Kernfächer zu verbessern und zu stabilisieren.
A. Beteiligte Personen:
Fachlehrer/in
Diese Person stellte im abgelaufenen Schuljahr eine mangelhafte Leistung eines Schülers oder einer Schülerin fest.
Schüler/Schülerin
Hierbei handelt es sich um Schüler, die in die Klassen 6 – 9 versetzt werden sollen
Erziehungs- berechtigte des Schülers / der Schülerin
Die Verträge werden zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn als VertreterIn der Schule geschlossen.
BeratungslehrerInnen
Beratungslehrer können LehrerInnen sein, die nicht in der Klasse des Schülers unterrichten, also eine relativ neutrale Position haben.
Koordinator für Förderung
Verteilt die einzelnen SchülerInnen an Fördergruppen und hält sowohl mit den entsprechenden FachlehrerInnen und FörderlehrerInnen Kontakt.
FörderlehrerInnen
FörderlehrerInnen sind teilweise externe Fachkräfte, die in kleinen Gruppen (max. 6 SchülerInnen) fördern
B. Beteligte Gremien:
Zeugniskonferenz 1. Halbj.
Die Zeugniskonferenz im 1. Halbjahr beschließt, welcher Schüler nicht mehr an der Förderung teilnehmen muss. Die Zeugniskonferenz beschließt weiter, welcher Schüler im 2. Halbjahr an der „Prophylaktischen Förderung“ teilnehmen muss. Es handelt sich dabei um Schüler, die mit ihren 1. Halbjahresnoten sitzen bleiben würden.
Versetzungs-konferenz 2. Halbj.
Die Versetzungskonferenz beschließt, welcher Schüler in die „Rückwirkende Förderung“ kommt. Grundlage für die Entscheidung ist die APO SI
Chronologie eines Schuljahres – 1. Halbjahr: Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von 2 nicht ausreichenden Leistungen in Hauptfächern sitzen geblieben. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schuljahres)Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche.Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 1 Förderstunde nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, bleibt der/die Schüler(in) nicht versetzt!Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) → Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.
Die Förderung wird durchgeführt.Ein Förderprotokoll wird geführt.
Die Leistungen im Kernfach sind bestanden → Die Teilnahme am Förderunterricht ist nicht mehr nötig.
Die Leistungen im Kernfach sind nicht bestanden → Der Schüler / die Schülerin muss weiterhin am Förderunterricht teilnehmen. (Die Kontrollarbeiten finden spätestens vor den Weihnachtsferien statt, so dass das Ergebnis vor der halbjährlichen Zeugniskonferenz vorliegt, die dann entscheidet.)
Chronologie eines Schuljahres – 2. Halbjahr Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von mindestens einer nicht ausreichenden Leistung in Hauptfächern gefährdet (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schulhalbjahres).Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche nach der Zeugnisausgabe.Gespräch mit Eltern und SchülerIn: Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen Schüler(in), Erziehungsberechtigten und Beratungslehrer(in) (1 Förderstunde nachmittags pro Woche und Fach / höchstens zwei Hauptfächer).Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, wird dies protokolliert. „NN. lehnt den Förderunterricht ab.“Das bedeutet, dass bei Minderleistungen keine Versetzung statt findet!Mit den Eltern wird insbesondere besprochen:e-Mail Adresse der Eltern wird eingeholt. Sollte der Schüler / die Schülerin unentschuldigt fehlen, werden direkt die Eltern benachrichtigt. Bei zweimaligem unentschuldigtem Fehlen, findet ein Ausschluss von der Förderung nachmittags statt. Das bedeutet, dass bei Minderleistung zur Versetzung keine Versetzung stattfinden kann! Sollte der Schüler / die Schülerin kein Material zur Förderstunde mitbringen, gilt das als unentschuldigtes Fehlen. Er oder sie wendet sich mit seiner / ihrer Fördermappe an den Fachlehrer zwecks Feststellung der Defizite: Klassenarbeiten mit Misserfolg werden übergeben, entsprechende Schulbuchseiten notiert. Der Fachlehrer nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf: Übergabe der Klassenarbeiten mit Minderleistungen, Angabe der Schulbuchseiten, zusätzlich Stoffplan für das laufende Halbjahr.
Die Förderung wird durchgeführt. Sie richtet sich nach der Fördermappe (Aufarbeitung der Defizite) und beinhaltet danach hauptsächlich die aktuellen Themen.
Ein Förderprotokoll wird geführt.
Sollte der Schüler / die Schülerin die Versetzung erreichen, kann eine weitere freiwillige Förderung im folgenden Schuljahr stattfinden.
Sollte die Versetzung trotz regelmäßiger Teilnahme am Förderunterricht nicht erreicht werden, findet automatisch die Förderung im darauf folgenden 1. Halbjahr statt.
ANHANG:Die qualitative Auswertung von Lernzielkontrollen Arbeiten, die in den Kernfächern geschrieben werden, können nicht nur quantitativ (Punkte und Zensuren), sondern auch qualitativ (Diagnose) ausgewertet werden.
Dies wird hier am Beispiel einer Mathematikarbeit dargestellt.
Vorbereitung Lernzielkontrollen (Klassenarbeiten, schriftliche Tests usw.) werden in Form einer Checkliste transparent gemacht:
Durchführung
Die Lernzielkontrolle wird in mehreren Niveaustufen unter Einbeziehung möglicher Nachteilsausgleiche geschrieben:
Auswertung Das Ergebnis der Lernzielkontrolle wird in ein Raster eingetragen und kann nun quantitativ (Zensuren) und qualitativ (Diagnose) ausgewertet werden:
Beispiel für eine Interpretation:
Die Färbung der Kästchen bedeutet:
grün: 75 – 100% der Aufgaben richtig -> der Aufgabentyp wird beherrscht
gelb: 50 – < 75% der Aufgaben richtig -> Aufgabentyp ist noch nicht gefestigt
rot: 0 – < 50% der Aufgaben richtig -> Aufgabentyp muss noch geübt werden
waagrechte Auswertung: Bei jedem Schüler ist auf den ersten Blick erkennbar, welchen Aufgabentyp er beherrscht und welchen nicht. Deshalb kann dieses Raster als Grundlage für eine Förderung bzw. Aufstellung eines Förderplans genommen werden. Bei überwiegender Rotfärbung sollte überlegt werden, warum der Schüler / die Schülerin diese Lernzielkontrolle nicht geschafft hat. senkrechte Auswertung: Bei jedem Aufgabentyp ist erkennbar, ob die Mehrzahl der SuS in der Lage ist, ihn zu bearbeiten. Ist das nicht der Fall, so wie im Beispiel der Aufgabentyp „Winkel messen“, sollte überlegt werden, ob eine Wiederholung dieses Inhaltes notwendig ist. Diese Überlegung kann im Rahmen einer Fachkonferenz geschehen.
Zu Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde die erste integrative Klasse mit 5 sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen gestartet. Zu diesem Zeitpunkt waren 2 Sonderpädagoginnen jeweils an 2 Tagen in der Woche abgeordnet, um den Gemeinsamen Unterricht in Kooperation mit den beiden Klassenlehrerinnen durchzuführen.
In dem darauf folgenden Jahrgang befand sich kein Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung unter den Schulanfängern.
Jährlich wurde nun eine Klasse mit einer Integrativen Lerngruppe gebildet. Zurzeit gehen 50 sonderpädagogisch geförderte Schüler und Schülerinnen in 8 unterschiedlichen Klassen in die MAS Niedersprockhövel (36 –> Lernen, 7 -> Emotionale und Soziale Entwicklung, 7 -> Sprache) Sie werden stundenweise gefördert von 6 Sonderpädagoginnen und einem Sonderpädagogen. Diese Lehrkräfte haben ihre Stammschulen in Hiddinghausen Schule GG), Witten (Schule GG) und Hattingen (Schule LE).
Aufgaben der beteiligten Sonderpädagogen
Diagnostik
Beobachtungen von Schülern mit/ohne Förderbedarf, Klassenzusammensetzung/-dynamik
Präventionsarbeit bei Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
Austausch mit dem Klassenteam
Förderbedarf feststellen und durch geeignete Testverfahren festschreiben
Förderpläne gemeinsam mit Klassenteam schreiben und geeignete Unterrichtsformen / -materialien vorschlagen
Aufbau und Pflege einer intensiven Elternarbeit (Austausch von Schuleindrücken im Gespräch mit den zuständigen Erziehungsberechtigten), Protokollierung der Elternarbeit
Gegebenenfalls Hinzuziehen einer geeigneten Beratungsstelle, Jugendamt, Protokollierung der entsprechenden ‚Hilfe’
Installieren von Schulbegleiterinnen und -begleitern ( Integrationshelfern), Förderprogrammen, usw.
Zusammenarbeit und Beratung der Schulbegleiterinnen und –begleiter.
Durchführung innerer und äußerer Differenzierung
Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an der MAS Niedersprockhövel
Klassenübergreifende Beratung
Verbesserung der schulischen Ausstattung im Hinblick auf die sonderpädagogische Förderung
Mithilfe bei der Erstellung von Leistungsbeurteilungen
Mithilfe bei der Gestaltung des Schullebens
Beratung und Unterstützung der SuS bei der Berufsorientierung
Begleitung der Praktika in Kooperation mit den Klassenlehrerinnen
Beobachtung und Beratung bei der Lernentwicklung von Seiteneinsteigern nach Möglichkeit Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Teamarbeit der beteiligten Pädagogen
An der sonderpädagogischen Förderung sind sowohl der Klassenlehrer / Fachlehrer wie auch ein zugeordneter Förderschullehrer beteiligt. Kernpunkt des Gemeinsamen Unterrichts ist die Teamarbeit von Regelschul- und Sonderpädagogen. Sie umfasst die gemeinsamen Überlegungen, Planungen und Reflexionen aller Schüler. Um die Teamarbeit zu gewährleisten, wird eine „Koordinationszeit“ eingerichtet. Sie wird aus der Arbeitszeit, nicht aus der Unterrichtszeit genommen. Es soll versucht werden gemeinsame Absprachezeiten stundenplantechnisch zu koordinieren.
Aufgrund der Zusammenarbeit der Lehrer beider Schulformen ist eine möglichst große Bandbreite der Fördermöglichkeiten gewährleistet. Die wöchentliche Koordinationszeit gibt den Lehrkräften die Möglichkeit, auf veränderte Situationen schnell und flexibel zu reagieren. Die Zuordnung eines Förderschullehrers zu einer Klasse begrenzt den Personenkreis. Zu Beginn des Schuljahres informiert der Klassenlehrer alle Fachlehrer, welche Schüler sonderpädagogisch und mit welchem Schwerpunkt sie gefördert werden. Diese Information findet in Form einer Klassenkonferenz während der ersten beiden Schulwochen statt. Zeitgleich werden die Förderpläne für diese Schüler angelegt.
Am Ende des Schuljahres informiert der abgebende Klassenlehrer den neuen Klassenlehrer ebenfalls über die sonderpädagogisch geförderten Schüler. Die dann weitergeführten Förderpläne werden zusammen mit den Entwicklungsberichten und Förderprotokollen weitergegeben. Einige der Schüler mit Autismusspektrumsstörung benötigen eine Schulbegleitung. Zusammen mit diesen Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern entwickelt der Sonderpädagoge auf der Grundlage von Förderplänen eine dokumentierte Handlungsplanung, so dass Entwicklungsfortschritte nachvollziehbar und für Hilfeplan- und Beratungsgespräche zur detaillierten Situationsbeschreibung zur Verfügung stehen.
Schüler der Sonderpädagogischen Förderung
An der Sonderpädagogischen Förderung nehmen die von der Schulaufsicht gemeldeten Schüler teil. Im Fall von Auffälligkeiten von „Regelschülern“ übernimmt der in der Klasse 6 tätige Förderschullehrer eine beratende Funktion in Bezug auf einen Antrag auf Überprüfung nach AO-SF. Schüler mit Autismusspektrumsstörung aber ohne sonderpädagogischem Förderschwerpunkt werden ebenfalls sonderpädagogisch gefördert.
Ziel der Sonderpädagogischen Förderung
Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen durch individuelle Hilfe von Sonderpädagogen zur größtmöglichster Teilhabe am Klassenunterricht befähigt werden. Darin wird unterschieden zwischen zieldifferenter und zielgleicher Förderung. Alle Schüler erhalten das Zeugnis der MAS Niedersprockhövel, die Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten ein Wortzeugnis gemäß § 26 AO-SF. Bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stehen lebenspraktische und soziale Ziele im Vordergrund. Bei entsprechenden individuellen Lernvoraussetzungen ist es Ziel, den Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen einen Regelschulabschluss (HS nach Klasse 9) zu ermöglichen (siehe Kap. 8). Außerdem soll der Übergang in das Berufsleben sonderpädagogisch begleitet und gefördert werden. Hierzu wird in der 9. Klasse Kontakt mit dem Berater für Rehabilitation der Agentur für Arbeit aufgenommen und mit ihm zusammen berufsbildende Maßnahmen eingeleitet. Zum Erreichen dieser Ziele muss die Erziehungs- und Bildungssituation so gestaltet werden, dass sie allen Schülern gerecht wird.
Formen der Sonderpädagogischen Förderung
In den inklusiven Lerngruppen werden Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet. Schüler mit andern Förderschwerpunkten werden zielgleich unterrichtet.
Gemeinsamer Unterricht (Förderschwerpunkt „ESE“) Der Gemeinsame Unterricht findet stundenweise statt, hauptsächlich im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Die Förderung findet entweder im Klassenraum statt (je nach Absprache mit dem entsprechenden Fach- oder Klassenlehrer) oder aber in Gesprächsform in einem ruhigen Raum. Hier werden vorrangig Vereinbarungen zur Verhaltensmodifikation getroffen und ihre Einhaltung gemeinsam beurteilt.
Integrative Lerngruppen (Förderschwerpunkt „LE“) Grundsatz der Integrativen Förderung ist es ein Maximum an innerer und ein Minimum an äußerer Differenzierung anzustreben. Dabei ist zu beachten, dass während der gesamten Unterrichtszeit die zieldifferente Förderung der jeweiligen Schüler im Unterricht Beachtung finden muss. Dies ist Aufgabe aller Kollegen, die diese Klassen unterrichten. Alle Kernlehrfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) sollen gemeinsam von Hauptschulkollegen und Sonderpädagogen unterrichtet werden. Alle beteiligten Lehrkräfte planen den Unterricht und spezielle Fördermaßnahmen gemeinsam und setzen beides um. Die Unterrichtsdurchführung kann im Team, in Kleingruppen mit wechselnder Verantwortung oder auch als Einzelförderung stattfinden. Welche Aufgaben die Lehrkräfte übernehmen, legen sie gemeinsam fest. Auch dabei sind förderdiagnostische Erkenntnisse Grundlage der individuellen Förderplanung und der methodisch-didaktischen Gestaltung des Unterrichts. Schulorganisatorisch ist dem Rechnung zu tragen.
Unterrichtsformen Eine Unterrichtsform, die sich zur sonderpädagogischen Förderung gut eignet, ist die Arbeit in differenzierten Lernstudios, die in der Orientierungsstufe bereits durchgeführt wird. Offene Unterrichtsformen sind vorzuziehen. Eine weitere offene Unterrichtsform wird zurzeit entworfen. In frontalen Unterrichtssituationen ist die sinnvolle Förderung einzelner Schüler oder Schülergruppen schlecht durchführbar.
Struktur der Sonderpädagogischen Förderung
Gemäß dem Artikel 24 – Bildung – der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Das bedeutet bei der Förderung möglichst viel innere und möglichst wenig äußere Differenzierung. Das ist am besten zu verwirklichen mit einem offenen Unterrichtskonzept, an dem möglichst wenige Personen beteiligt sind. In dem Orientierungsstufenkonzept der MAS Niedersprockhövel sind in der Regel 2 Lehrkräfte in den Kernfächern vorgesehen. Sie stimmen ihren Unterricht aufeinander ab und setzen unter anderem Unterrichtsformen wie Wochenplan, Lernwerkstätten, Stationenlernen und Computerarbeit ein. Hinzu kommen die Sonderpädagoginnen, die beratend den Unterricht begleiten. Dadurch steht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Die Möglichkeiten der Förderstrukturen in der Reihenfolge ihrer Prioritäten:
Omniäre Förderung Die gesamte Gruppe (Klasse) wird in ihrer Zusammensetzung belassen. Der Unterricht wird von beiden Lehrkräften gestaltet, wobei der Sonderpädagoge sein Hauptaugenmerk auf die sonderpädagogisch zu fördernden Kinder richtet. Günstige Unterrichtsformen sind: Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Gruppenarbeit, Partnerarbeit, projektorientiertes Arbeiten, Stationenarbeit, Werkstattunterricht. Dieser Unterricht kann auch in einem Computerraum stattfinden. Es findet eine reine Intradifferenzierung statt.
Aliquäre Förderung Die gesamte Gruppe (Klasse) wird geteilt. Während der eine Teil mit einem der beiden zuständigen Lehrer im Klassenraum bleibt, wechselt die zweite Lehrkraft mit ihrer Gruppe in einen anderen Raum (z. B. Förderstation, Computerraum). Diese Teilung ist zeitlich begrenzt (maximal für eine Stunde).
Singuläre Förderung Ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird aus der Gruppe (Klasse) herausgenommen und wechselt mit dem Sonderpädagogen in einen anderen Raum. Diese Förderung wird hauptsächlich außerhalb der Kernfächer angewendet und z. B. bei Gesprächen (Förderschwerpunkte: Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache).
Zeugnisse
Alle Schüler erhalten das Zeugnis der MAS Niedersprockhövel. Sonderpädagogisch geförderte Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten Zeugnisse gemäß § 27 AO-SF Berichte statt Zensuren. In diesen Zeugnissen werden die Leistungen der Schüler auf der Grundlage der in den individuellen Förderplänen festgelegten Lernziele beschrieben.1 Die Berichtszeugnisse werden von den Klassen- Fach- und Förderschullehrern im dialogischen Verfahren geschrieben. Der Förderlehrer der integrativen Lerngruppe steht beratend zur Verfügung.
Zieldifferent geförderte Schüler werden nicht versetzt, sondern nehmen automatisch am Unterricht der folgenden Klassenstufe teil. (Zeugnisbemerkung: * nimmt ab … am Unterricht der Klasse … teil. und unter Bemerkungen: * wird auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben für die Hauptschule sowie der Richtlinien für den Förderschwerpunkt Lernen weiterhin sonderpädagogisch gefördert.)
Abschlüsse
Alle Schüler haben die Möglichkeit, die an der MAS Niedersprockhövel vergebenen Schulabschlüsse zu erlangen. Die Sonderpädagogische Förderbedürftigkeit wird jeweils vor dem 15. Dezember des jeweiligen Schuljahres in Form einer Klassenkonferenz bestätigt oder deren Aufhebung (ggf. zur Probe) beantragt (siehe Anhang: „Teamkontrakt“). Bis zum 15. Dezember des 10. Schulbesuchsjahres werden die Eltern der sonderpädagogisch zieldifferent geförderten Schüler über den zu erwartenden Schulabschluss informiert. Da in der Regel Schüler der Bildungsgänge Lernen oder Geistige Entwicklung mindestens 1 Jahr länger zur Schule gegangen sind als die Klassenzahl aussagt, entscheidet hier die Klassenkonferenz unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, ob der Bildungsgang geändert wird. Wird erwartet, dass der Schüler den Hauptschulabschluss Klasse 9 oder 10 erreichen kann, wird nach dem 10. Schulbesuchsjahr der Bildungsgang Lernen beendet. Die Erziehungsberechtigten können dann den Antrag auf Schulzeitverlängerung stellen. Alle anderen zieldifferent geförderten Schüler gehen in den Reha-Bereich der Arbeitsagentur über. Zieldifferent geförderte Schüler können in der 10. Klasse freiwillig an der Zentralen Abschlussprüfung teilnehmen, womit sie den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben können. Dabei wird überprüft, ob die in der ZP erbrachten Leistungen ausreichen, um eine reguläre Versetzung in die Klasse 10 zu ermöglichen.
Übergang Schule – Beruf
Im Rahmen der Berufswahlorientierung werden die sonderpädagogisch geförderten Schüler von den Sonderpädagogen, Bereb-Mitarbeitern und dem zuständigen Reha-Berater der Arbeitsagentur begleitet (Psychologische Untersuchung, Bereb, zusätzliche Praktika).
Vertretungsunterricht
Bei kurzfristiger Erkrankung des Klassen- oder Fachlehrers ist der stundenweise alleinige Einsatz des Förderschullehrers in der entsprechenden Klasse im Rahmen des Vertretungskonzeptes möglich. Dabei wird der an der allgemeinen Schule eingesetzte Stundenanteil der abgeordneten Kollegin berücksichtigt. Voraussetzung für den Vertretungsunterricht ist die Bereitstellung aktuellen Materials.
Lehrerausbildung
Vor einem Unterrichtsbesuch bespricht sich der Lehramtsanwärter mit dem Sonderpädagogen über die zu erarbeitenden Aufgaben der Förderschüler. Dabei muss der LAA als Planer der Unterrichtseinheit und des Stundeninhalts eindeutig erkennbar sein. Der LAA orientiert sich bei der Planung und Durchführung seines Unterrichts an den bestehenden aktuellen Förderpläne.
Chronologie der Sonderpädagogischen Förderung
Wann?
Wer?
Was?
Letzte Ferienwoche / erste Schulwoche
Klassen- und Fachlehrer
Die Klassenlehrer informieren die beteiligten Fachlehrer über die Förderschwerpunkte der integrativen Schüler (Klassenliste)
1. Schulwoche
Sonderpädagogen, Bereb-Mitarbeiter, Reha-Berater der Arbeitsagentur
Alle zieldifferent geförderten SuS, die im 9. Schulbesuchsjahr sind, werden aufgelistet und dem Reha-Berater der Arbeitsagentur gemeldet. Gleichzeitig nehmen sie an der Bereb teil.
2. Schulwoche
Sonderpädagogen
Die abgeordneten Sonderpädagogen werden aufgrund ihrer Zeitpläne den entsprechenden Klassen zugeordnet.
2. Schulwoche Eingangsklasse
Sonderpädagogen
Die für die Fächer Deutsch und Mathematik vorhandenen Diagnoseverfahren werden angewendet und ausgewertet.
2. Schulwoche
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Informieren sich über bisherige Fördermaßnahmen der integrativen Schüler (Förderpläne, -protokolle, Entwicklungsberichte, Tests Kl. 5)
2. Schulwoche
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Legen Koordinierungszeiten für das kommende Schulhalbjahr fest.
2. Schulwoche
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Herbstferien wird besprochen.
Letzte Woche vor den Herbstferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. Die Fachlehrer sind beratend tätig.
Erste Woche nach den Herbstferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Weihnachtsferien wird besprochen.
Zwischen Herbstferien und Weihnachtsferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer, Schulleitung
Konferenz mit den Punkten: 1) Was läuft gut? 2) Was muss besser werden 3) Wie können wir es besser machen?
In der Woche vor dem Elternsprechtag des 1. Schulhalbjahres
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Sonderpädagogen informieren den Klassenlehrer über Punkte, die am Elternsprechtag zur Sprache kommen sollen.
Elternsprechtag 1. Schulhalbjahr
Sonderpädagogen
Mindestens ein Sonderpädagoge steht während des Elternsprechtages in der Förderstation für Gespräche zur Verfügung. Auf Bitten der Klassenlehrer kommt er zu wichtigen Gesprächsterminen in die jeweilige Klasse.
Bis zum 15. Dezember
alle Beteiligten der Klassenkonferenz
Die sonderpädagogische Förderbedürftigkeit aller Schüler der Klasse wird überprüft auf Aufhebung, Verlängerung und Beantragung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Letzte Woche vor den Weihnachtsferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. (Ist eine Hilfe beim Zeugnisschreiben!) Die Fachlehrer sind beratend tätig.
Erste Woche nach den Weihnachtsferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Osterferien wird besprochen.
Die letzten 2 Wochen vor den Zeugnissen
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Das Lehrerteam schreibt die Berichtszeugnisse der zieldifferent geförderten Schüler.
Zeugnisse
Klassen- und Fachlehrer
Bemerkung bei sonderpädagogisch geförderten Schülern : „… wurde zieldifferent (zielgleich) sonderpädagogisch gefördert mit dem Schwerpunkt …“
1. Schulwoche des 2. Schulhalbjahres
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Daten der sonderpädagogisch geförderten Schüler werden abgeglichen.
2. Schulwoche des 2. Schulhalbjahres
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Bei Klassen- oder Fachlehrerwechsel!
Legen Koordinierungszeiten für das kommende Schulhalbjahr fest.
VERA
Klassen- und Fachlehrer
Zieldifferent geförderte Schüler können freiwillig an der Lernstandserhebung teilnehmen.
Letzte Woche vor den Osterferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. Die Fachlehrer sind beratend tätig.
Erste Woche nach den Osterferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Sommerferien wird besprochen.
Zwischen Osterferien und Sommerferien Klasse 9
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die vorhandenen Diagnoseverfahren werden angewendet und ausgewertet. Sie dienen zusätzlich zur Entscheidung des Bildungsgangs der Klasse 10.
Zwischen Osterferien und Sommerferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer, Schulleitung
Konferenz mit den Punkten: 1) Was läuft gut? 2) Was muss besser werden 3) Wie können wir es besser machen?
In der Woche vor dem Elternsprechtag des 2. Schulhalbjahres
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Sonderpädagogen informieren den Klassenlehrer über Punkte, die am Elternsprechtag zur Sprache kommen sollen.
Elternsprechtag 2. Schulhalbjahr
Sonderpädagogen
Mindestens ein Sonderpädagoge steht während des Elternsprechtages in der Förderstation für Gespräche zur Verfügung. Auf Bitten der Klassenlehrer kommt er zu wichtigen Gesprächsterminen in die jeweilige Klasse.
ZP
Klassen- und Fachlehrer
Zieldifferent geförderte Schüler können freiwillig an der Zentralen Abschlussprüfung teilnehmen, womit sie den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben können.
In den letzten 3 Wochen vor Schuljahresende
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden von den Sonderpädagogen aktualisiert. (Ist eine Hilfe beim Zeugnisschreiben!) Die Fachlehrer sind beratend tätig.
Die letzten 2 Wochen vor den Zeugnissen
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Das Lehrerteam schreibt die Berichtszeugnisse der zieldifferent geförderten Schüler
Vorhandenes und bestelltes Diagnosematerial und Anwendungsbereiche
Test
Anwendungsgebiet
Kommentar
HAWIK IV
Beurteilung der allgemeinen kognitiven Funktionsweisen
intellektuelle Hochbegabung oder Intelligenzminderung diagnostizieren
individuelle Stärken und Schwächen feststellen
nur für deutschsprachige Schüler, ca. 3 Std., genaue Diagnose möglich
CFT-20
Festlegen der „Fluiden Intelligenz“
Ergänzung durch Wortschatz- und Zahlenfolgetest (nur deutschsprachige Schüler)
Grundtest geeignet für kulturell anders sozialisierte Probanden und/oder Schüler mit schlechter Deutschkenntnis, Grundtest ca. 60 Min., Zusatztests ca. 30 Min.
ELFE 1-6
(Ein Leseverständ-nistest für Erst- bis Sechstklässler)
Leseverständnis auf Wort-, Satz- und Textniveau
Schwellenmessung der Worterkennung
auf den 6 Rechnern der Förder-station installiert,
Schuljahre 5 und 6, ca. 20 Min.
DRT 5
Rechtschreibtest mit Fehlerdiagnose
Papierform (A und B), als Gruppentest geeignet, ca. 30 Min.
TULPENBEET
Analyse zur Erstellung eines schriftsprachlichen Kompetenzprofils
Papierform, als Gruppentest geeignet, ca. 20 Min.
Auswertung pro Sch. ca. 1 Std.
SON-R 6-40
sprachfreier Intelligenztest (6;0 bis 40;11 J.)
Untersuchung kommunikativ behinderter Kinder und Erwachsener (dazu gehören Gehörgeschädigte bzw. Gehörlose und Personen mit Störungen der Sprachentwicklung).
Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, schwer zu testenden oder geistig behinderte Kinder
Kindern und Erwachsene mit keiner oder unzureichender Deutschkenntnis
20 – 45 Min.
PC-Auswertungsprogramm
BASIS-MATH
4-8
Individualtest
ab dem 4. Sj. (letztes Quart.) bis zum 8. Sj.
Feststellen schwacher Mathematikleistungen
zentrale Kenntnisse der Grundschulmathe-matik (mathematischer Basisstoff)
Papierform, ca. 45 Min.
PC-Auswertungsprogramm
DEMAT 5+
(Ende 5. Schulklasse)
Gruppentest zur ökonomischen Erfassung der Mathematikleistungen einer gesamten Schulklasse
35 Min. Gruppentest
DEMAT 9
(Ende 9. Schulklasse)
Screeningverfahren für eine schnelle Einschätzung der mathematischen Kompetenzen
Hilfe zur Einstufung in die Bildungsgänge des 10. Sj.
45 Min. Gruppentest
SDQ deutsch
Screening zur Quantifizierung kindlicher Verhaltensaspekte
Fragebogen für
Schüler
Lehrer
Eltern
SET 5-10
Sprachstandserhebungstest für Kinder auch mit Migrationshintergrund
Zu Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde die erste integrative Klasse mit 5 sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen gestartet. Zu diesem Zeitpunkt waren 2 Sonderpädagoginnen jeweils an 2 Tagen in der Woche abgeordnet, um den Gemeinsamen Unterricht in Kooperation mit den beiden Klassenlehrerinnen durchzuführen. In dem darauf folgenden Jahrgang befand sich kein Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung unter den Schulanfängern. In den letzten 5 Jahrgängen wurde jeweils eine Klasse mit integrativ beschulten Kindern gebildet.Zurzeit gehen 40 sonderpädagogisch geförderte Schüler und Schülerinnen in 6 Lerngruppen in die GHS Niedersprockhövel (29 –> Lernen, 7 -> Emotionale und Soziale Entwicklung, 3 -> Sprache, 1 -> Hören, Kommunikation)Sie werden stundenweise gefördert von 6 Lehrern für Sonderpädagogik. Diese Lehrkräfte haben ihre Stammschulen in Gevelsberg, Hiddinghausen, Bochum und Hattingen.
2. Beteiligte Personen
An der sonderpädagogischen Förderung sind sowohl der Klassenlehrer / Fachlehrer wie auch ein zugeordneter Förderschullehrer beteiligt. Die Förderung der einzelnen Schüler wird zusammen geplant und durchgeführt. Um die Absprache zu gewährleisten, wird eine Stunde wöchentlich als „Koordinationszeit“ eingerichtet. Zu Beginn des Schuljahres informiert der Klassenlehrer alle Fachlehrer, welche Schüler sonderpädagogisch und mit welchem Schwerpunkt sie gefördert werden. Diese Information findet in Form einer Klassenkonferenz während der ersten beiden Schulwochen statt. Zeitgleich werden die Förderpläne für diese Schüler angelegt.Am Ende des Schuljahres informiert der abgebende Klassenlehrer den neuen Klassenlehrer ebenfalls über die sonderpädagogisch geförderten Schüler. Die dann weitergeführten Förderpläne werden zusammen mit den Entwicklungsberichten und Förderprotokollen weitergegeben.
Aufgrund der Zusammenarbeit der Lehrer beider Schulformen ist eine möglichst große Bandbreite der Fördermöglichkeiten gewährleistet. Die wöchentliche Koordinationsstunde gibt den Lehrkräften die Möglichkeit, auf veränderte Situationen schnell und flexibel zu reagieren. Die Zuordnung eines Förderschullehrers zu einer Klasse begrenzt den Personenkreis.
Da die Förderschullehrer lediglich mit maximal der Hälfte ihrer Stundenanzahl abgeordnet werden, ist eine Abdeckung der Kernfächer mit einer sonderpädagogischen Förderung nicht möglich. Die sonderpädagogische Förderung wird beeinträchtigt durch
die Priorität des Stundenplans der Stammschule
die Priorität der Belange der Stammschule (Konferenzen, Vertretungsunterricht)
die Entfernung zwischen Stammschule und Einsatzort
Eine schulscharfe Einstellung von Förderschullehrern an Regelschulen zum Zwecke der sonderpädagogischen Förderung ist notwendig.
Historie
Zu Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde die erste integrative Klasse mit 5 sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen gestartet. Zu diesem Zeitpunkt waren 2 Sonderpädagoginnen jeweils an 2 Tagen in der Woche abgeordnet, um den Gemeinsamen Unterricht in Kooperation mit den beiden Klassenlehrerinnen durchzuführen.
In dem darauf folgenden Jahrgang befand sich kein Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung unter den Schulanfängern.
In den letzten 5 Jahrgängen wurde jeweils eine Klasse mit integrativ beschulten Kindern gebildet.
Zurzeit gehen 40 sonderpädagogisch geförderte Schüler und Schülerinnen in 6 Lerngruppen in die GHS Niedersprockhövel (29 –> Lernen, 7 -> Emotionale und Soziale Entwicklung, 3 -> Sprache, 1 -> Hören, Kommunikation) Sie werden stundenweise gefördert von 6 Lehrern für Sonderpädagogik. Diese Lehrkräfte haben ihre Stammschulen in Gevelsberg, Hiddinghausen, Bochum und Hattingen.
Beteiligte Personen
An der sonderpädagogischen Förderung sind sowohl der Klassenlehrer / Fachlehrer wie auch ein zugeordneter Förderschullehrer beteiligt. Die Förderung der einzelnen Schüler wird zusammen geplant und durchgeführt. Um die Absprache zu gewährleisten, wird eine Stunde wöchentlich als „Koordinationszeit“ eingerichtet.
Zu Beginn des Schuljahres informiert der Klassenlehrer alle Fachlehrer, welche Schüler sonderpädagogisch und mit welchem Schwerpunkt sie gefördert werden. Diese Information findet in Form einer Klassenkonferenz während der ersten beiden Schulwochen statt. Zeitgleich werden die Förderpläne für diese Schüler angelegt.
Am Ende des Schuljahres informiert der abgebende Klassenlehrer den neuen Klassenlehrer ebenfalls über die sonderpädagosch geförderten Schüler. Die dann weitergeführten Förderpläne werden zusammen mit den Entwicklungsberichten und Förderprotokollen weitergegeben.
Aufgrund der Zusammenarbeit der Lehrer beider Schulformen ist eine möglichst große Bandbreite der Fördermöglichkeiten gewährleistet. Die wöchentliche Koordinationsstunde gibt den Lehrkräften die Möglichkeit, auf veränderte Situationen schnell und flexibel zu reagieren. Die Zuordnung eines Förderschullehrers zu einer Klasse begrenzt den Personenkreis.
Da die Förderschullehrer lediglich mit maximal der Hälfte ihrer Stundenanzahl abgeordnet werden, ist eine Abdeckung der Kernfächer mit einer sonderpädagogischen Förderung nicht möglich. Die sonderpädagogische Förderung wird beeinträchtigt durch
die Priorität des Stundenplans der Stammschule
die Priorität der Belange der Stammschule (Konferenzen, Vertretungsunterricht)
die Entfernung zwischen Stammschule und Einsatzort
Eine schulscharfe Einstellung von Förderschullehrern an Regelschulen zum Zwecke der sonderpädagogischen Förderung ist notwendig!
Schüler der Sonderpädagogischen Förderung
An der Sonderpädagogischen Förderung nehmen die von der Schulaufsicht gemeldeten Schüler teil. Im Fall von Auffälligkeiten von „Regelschülern“ übernimmt der in der Klasse tätige Förderschullehrer eine beratende Funktion in Bezug auf einen Antrag auf Überprüfung nach AO-SF. Dies gilt für den im Moment durchgeführten Integrativen Unterricht.
Ziel der Sonderpädagogischen Förderung
Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen durch individuelle Hilfe von Sonderpädagogen zur größtmöglichster Teilhabe am Klassenunterricht befähigt werden und zusätzliche eine Förderung gemäß ihres individuellen Bedarfs erhalten. Alle Schüler erhalten das Zeugnis der GHS Niedersprockhövel, die Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten ein Wortzeugnis gemäß § 26 AO-SF.
Bei entsprechenden individuellen Lernvoraussetzungen ist es Ziel auch diesen Schülern einen Regelschulabschluss (HS nach Klasse 9) zu ermöglichen. Außerdem soll der Übergang in das Berufsleben sonderpädagogisch begleitet und gefördert werden.
Zum Erreichen dieser Ziele muss die Erziehungs- und Bildungssituation so gestaltet werden, dass sie allen Schülern gerecht wird.
Formen der Sonderpädagogischen Förderung
In den integrativen Lerngruppen werden Schüler mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet. Schüler mit andern Förderschwerpunkten werden zielgleich unterrichtet.
Gemeinsamer Unterricht (max. 3 Sch.) Der Gemeinsame Unterricht findet stundenweise statt, hauptsächlich im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Die Förderung findet entweder im Klassenraum statt (je nach Absprache mit dem entsprechenden Fach- oder Klassenlehrer) oder aber in Gesprächsform in einem ruhigen Raum. Hier werden vorrangig Vereinbarungen zur Verhaltensmodifikation getroffen und ihre Einhaltung gemeinsam beurteilt.
Integrative Lerngruppen (min. 5 Sch., max. 1/3 der Klassenstärke) Grundsatz der Integrativen Förderung ist es ein Maximum an innerer und ein Minimum an äußerer Differenzierung anzustreben. Dabei ist zu beachten, dass während der gesamten Unterrichtszeit die zieldifferente Förderung der jeweiligen Schüler im Unterricht Beachtung findet. Dies ist Aufgabe aller Kollegen, die diese Klassen unterrichten. Alle Kernlehrfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch) sollen gemeinsam von Hauptschulkollegen und Sonderpädagogen unterrichtet werden. Alle beteiligten Lehrkräfte planen den Unterricht und spezielle Fördermaßnahmen gemeinsam und setzen beides um. Die Unterrichtsdurchführung kann im Team, in Kleingruppen mit wechselnder Verantwortung oder auch als Einzelförderung stattfinden. Welche Aufgaben die Lehrkräfte übernehmen, legen sie gemeinsam fest. Auch dabei sind förderdiagnostische Erkenntnisse Grundlage der individuellen Förderplanung und der methodisch-didaktischen Gestaltung des Unterrichts. Schulorganisatorisch ist dem Rechnung zu tragen.
.
Eine Unterrichtsform, die sich zur sonderpädagogischen Förderung gut eignet, ist die Wochenplanarbeit, die in der Orientierungsstufe bereits durchgeführt wird. Offene Unterrichtsformen sind vorzuziehen
In frontalen Unterrichtssituationen ist die sinnvolle Förderung einzelner Schüler oder Schülergruppen schlecht durchführbar.
Struktur der Sonderpädagogischen Förderung
Gemäß dem Artikel 24 – Bildung – der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Das bedeutet bei der Förderung möglichst viel innere und möglichst wenig äußere Differenzierung. Das ist am besten zu verwirklichen mit einem offenen Unterrichtskonzept, an dem möglichst wenig Personen beteiligt sind.
In dem Orientierungsstufenkonzept der GHS Niedersprockhövel sind in der Regel nur 2 Lehrkräfte in den Kernfächern vorgesehen. Sie stimmen ihren Unterricht aufeinander ab und setzen unter anderem Unterrichtsformen wie Wochenplan, Lernwerkstätten, Stationenlernen und Computerarbeit ein.
Aufgrund der höheren Priorität des Stammschulenstundenplans sind auch in der Orientierungsstufe jeweils mehrere Sonderpädagogen eingesetzt. Dennoch können oft nicht alle Kernfachstunden von ihnen abgedeckt werden. Beide Faktoren erschweren die sinnvolle gemeinsame Planung und Durchführung des Unterrichts.
Die Möglichkeiten der Förderstrukturen in der Reihenfolge ihrer Prioritäten:
Omniäre Förderung Die gesamte Gruppe (Klasse) wird in ihrer Zusammensetzung belassen. Der Unterricht wird von beiden Lehrkräften gestaltet, wobei der Sonderpädagoge sein Hauptaugenmerk auf die sonderpädagogisch zu fördernden Kinder richtet. Günstige Unterrichtsformen sind: Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Gruppenarbeit, Partnerarbeit, projektorientiertes Arbeiten, Stationenarbeit, Werkstattunterricht. Dieser Unterricht kann auch in einem Computerraum stattfinden. Es findet eine reine Intradifferenzierung statt.
Aliquäre Förderung Die gesamte Gruppe (Klasse) wird geteilt. Während der eine Teil mit einem der beiden zuständigen Lehrer im Klassenraum bleibt, wechselt die zweite Lehrkraft mit ihrer Gruppe in einen anderen Raum (Förderstation, Computerraum). Diese Teilung ist zeitlich begrenzt (maximal für eine Stunde).
Singuläre Förderung Ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird aus der Gruppe (Klasse) herausgenommen und wechselt mit dem Sonderpädagogen in einen anderen Raum. Diese Förderung wird hauptsächlich außerhalb der Kernfächer angewendet und z. B. bei Gesprächen (Förderschwerpunkte: Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache).
Zeugnisse Alle Schüler erhalten das Zeugnis der GHS Niedersprockhövel. Sonderpädagogisch geförderte Schüler mit den Förderschwerpunkten „Emotionale und Soziale Entwicklung“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten Zeugnisse gemäß § 27 AO-SF Berichte statt Zensuren. In diesen Zeugnissen werden die Leistungen der Schüler auf der Grundlage der in den individuellen Förderplänen festgelegten Lernziele beschrieben.1 Als Formulierungshilfe wird der „Schulberichtsmanager“ auf einem Lehrerrechner installiert. Die Berichtszeugniise werden von den Klassen- bzw. Fachlehrern geschrieben. Der der integrativen Lerngruppe zugeordnete Förderschullehrer steht beratend zur Verfügung.
Abschlüsse Alle Schüler haben die Möglichkeit, die an der GHS Niedersprockhövel vergebenen Schulabschlüsse zu erlangen. Die Sonderpädagogische Förderbedürftigkeit wird jeweils vor Ende des jeweiligen Schuljahres in Form einer Klassenkonferenz bestätigt oder deren Aufhebung beantragt. Am Ende des 9. Schuljahrs werden die Eltern der sonderpädagogisch geförderten Schüler über den zu erwartenden Schulabschluss informiert.
Chronologie der Sonderpädagogischen Förderung
Wann?
Wer?
Was?
Letzte Ferienwoche / erste Schulwoche
Klassen- und Fachlehrer
Die Klassenlehrer informieren die beteiligten Fachlehrer über die Förderschwerpunkte der integrativen Schüler
2. Schulwoche
Sonderpädagogen
Die abgeordneten Sonderpädagogen werden aufgrund ihrer Zeitpläne den entsprechenden Klassen zugeordnet.
2. Schulwoche
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Informieren sich über bisherige Fördermaßnahmen der integrativen Schüler (Förderpläne, -protokolle, Entwicklungsberichte, Tests Kl. 5)
2. Schulwoche
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Herbstferien wird besprochen.
Letzte Woche vor den Herbstferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden aktualisiert.
Erste Woche nach den Herbstferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Weihnachtsferien wird besprochen.
Zwischen Herbstferien und Weihnachtsferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer, Schulleitung
Konferenz mit den Punkten: 1) Was läuft gut? 2) Was muss besser werden 3) Wie können wir es besser machen?
In der Woche vor dem Elternsprechtag des 1. Schulhalbjahres
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Sonderpädagogen informieren den Klassenlehrer über Punkte, die am Elternsprechtag zur Sprache kommen sollen.
Elternsprechtag 1. Schulhalbjahr
Sonderpädagogen
Mindestens ein Sonderpädagoge steht während des Elternsprechtages in der Förderstation für Gespräche zur Verfügung. Auf Bitten der Klassenlehrer kommt er zu wichtigen Gesprächsterminen in die jeweilige Klasse.
Letzte Woche vor den Weihnachtsferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden aktualisiert. (Ist eine Hilfe beim Zeugnisschreiben!)
Erste Woche nach den Weihnachtsferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Weihnachtsferien wird besprochen.
Die letzten 2 Wochen vor den Zeugnissen
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Klassen- und Fachlehrer schreiben die Berichtszeugnisse der zieldifferent geförderten Schüler, die Sonderpädagogen beraten in Bezug auf Formulierungen.
Zeugnisse
Klassen- und Fachlehrer
Bemerkung bei Sonderpädagogisch geförderten Schülern : „… wurde zieldifferent (zielgleich) sonderpädagogisch gefördert mit dem Schwerpunkt …“
1. Woche des 2. Schulhalbjahres
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Daten der sonderpädagogisch geförderten Schüler werden abgeglichen.
Letzte Woche vor den Osterferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden aktualisiert.
Erste Woche nach den Osterferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Vorgehensweise für den Unterrichtszeitraum bis zu den Weihnachtsferien wird besprochen.
Zwischen Osterferien und Sommerferien
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer, Schulleitung
Konferenz mit den Punkten: 1) Was läuft gut? 2) Was muss besser werden 3) Wie können wir es besser machen?
In der Woche vor dem Elternsprechtag des 2. Schulhalbjahres
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Sonderpädagogen informieren den Klassenlehrer über Punkte, die am Elternsprechtag zur Sprache kommen sollen.
Elternsprechtag 2. Schulhalbjahr
Sonderpädagogen
Mindestens ein Sonderpädagoge steht während des Elternsprechtages in der Förderstation für Gespräche zur Verfügung. Auf Bitten der Klassenlehrer kommt er zu wichtigen Gesprächsterminen in die jeweilige Klasse.
In den letzten 3 Wochen vor Schuljahresende
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die Förderpläne und Entwicklungsberichte werden aktualisiert. (Ist eine Hilfe beim Zeugnisschreiben!)
5. – 9. Jahrgang nach Feststellung der Zeugniszensuren
Sonderpädagogen, Klassen- und Fachlehrer
Die beteiligten Lehrkräfte entscheiden gemeinsam, ob der sonderpädagogische Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen eines oder mehrerer Schüler aufgehoben werden kann.
Gesetzliche Grundlagen der Sonderpädagogischen Förderung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integrativen [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration [Inklusion] wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
a) erleichtern die das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
Anmerkung des SoVD:
In der deutschen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde der englische Begriff inclusive mit integrativ übersetzt. Völkerrechtlich bindend ist jedoch die englische Fassung, die korrekt mit inklusiv zu übersetzen ist.
Auszug aus dem Schulgesetz
Zweiter Teil Aufbau und Gliederung des Schulwesens
(2) Förderschulen sind nach Förderschwerpunkten gegliedert
Lernen,
Sprache,
Emotionale und soziale Entwicklung,
Hören und Kommunikation,
Sehen,
Geistige Entwicklung,
Körperliche und motorische Entwicklung.
(3) Die Bezeichnung einer Förderschule richtet sich nach dem Förderschwerpunkt, in dem sie vorrangig unterrichtet.
(4) Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu den Abschlüssen zu führen, die dieses Gesetz vorsieht. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben (§ 29) für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. Im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.
(5) Der Schulträger kann Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form führen. Der Schulträger kann Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnose, Beratung und ortsnahen präventiven Förderung. Das Ministerium wird ermächtigt, die Voraussetzungen zur Errichtung und die Aufgaben im Einzelnen durch Rechtsverordnung näher zu regeln.
(6) Allgemeine Berufskollegs können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 81 sonderpädagogische Förderklassen einrichten.
(7) Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist.
(8) Integrative Lerngruppen kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer Schule der Sekundarstufe I einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. In Integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule.
Auszug aus dem Schulgesetz
§ 4 Zusammenarbeit von Schulen
(1) Schulen sollen pädagogisch und organisatorisch zusammenarbeiten. Dies schließt auch die Zusammenarbeit mit Schulen in freier Trägerschaft ein.
(2) Die Zusammenarbeit zwischen Schulen verschiedener Schulstufen erstreckt sich insbesondere auf die Vermittlung der Bildungsinhalte und auf die Übergänge von einer Schulstufe in die andere.
(3) Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen einer Schulstufe erstreckt sich insbesondere auf die Abstimmung zwischen den Schulformen über Bildungsgänge, den Wechsel der Schülerinnen und Schüler von einer Schule in die andere und Bildungsabschlüsse. Diese Zusammenarbeit soll durch das Angebot gemeinsamer Unterrichtsveranstaltungen für mehrere Schulen und durch den Austausch von Lehrerinnen und Lehrern für Unterrichtsveranstaltungen gefördert werden. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit von Schulen bedürfen der Zustimmung der beteiligten Schulkonferenzen.
(4) Zur Sicherstellung eines breiten und vollständigen Unterrichtsangebotes können Schulen durch die Schulaufsicht zur Zusammenarbeit verpflichtet werden.
(5) Das Einvernehmen mit dem Schulträger ist herzustellen, soweit ihm zusätzliche Kosten durch die Zusammenarbeit der Schulen entstehen.
Auszug aus dem Schulgesetz
Zweiter Teil Aufbau und Gliederung des Schulwesens
Erster Abschnitt Schulstruktur
§ 19 Sonderpädagogische Förderung
(1) Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule (allgemein bildende oder berufsbildende Schule) teilnehmen können, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.
(2) Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein. Sie beteiligt die Eltern. In den Fällen des § 20 Abs. 7 und 8 ist die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.
(3) Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses die Voraussetzungen und das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie zur Festlegung der Förderschwerpunkte und des Förderorts einschließlich der Beteiligung der Eltern.
(4) Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, sind bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden, berechtigt, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu besuchen, wenn sie dort dem Ziel des Bildungsganges näher gebracht werden können.
(5) Kinder mit einer Hör- oder Sehschädigung werden auf Antrag der Eltern in die pädagogische Frühförderung aufgenommen. Sie umfasst die Hausfrüherziehung sowie die Förderung in einem Förderschulkindergarten als Teil der Förderschule, in einem Sonderkindergarten oder in einem allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung durch die Förderschule. Über die Aufnahme in die pädagogische Frühförderung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde auf Antrag der Eltern, nachdem sie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde eingeholt hat.
Integrative Lerngruppen (Stand: 1. 7. 2010)
13 – 41 Nr. 3 Integrative Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19. 5. 2005 (ABl. NRW. S. 218)2
1. Einrichtung
In einer Integrativen Lerngruppe sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.
Für Integrative Lerngruppen (§ 20 Abs. 8 SchulG – BASS 1 – 1) gelten grundsätzlich die Klassenbildungswerte der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG (BASS 11 – 11 Nr. 1). Die Schule kann gemäß § 6 Abs. 2 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG von der Bandbreite abweichen, sofern die Unterrichtsver-
sorgung nach der Stundentafel innerhalb der Jahrgangsstufe gesichert werden kann.
2. Aufnahme
Die Aufnahme in eine Integrative Lerngruppe setzt einen Antrag der Eltern voraus (§ 37 Abs. 1 AO-SF). Die Schulaufsichtsbehörde bittet die Eltern einen Antrag bis zum 15. Februar zu stellen, wenn die Schülerin oder der Schüler zu Beginn des nächsten Schuljahres aufgenommen werden soll.
Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet (§ 37 Abs. 2 AO-SF). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle sonderpädagogische Förderpläne erstellt und fortgeschrieben (§ 19 Abs. 6 AO-SF).
3. Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet (§ 37 Abs. 2 AO-SF). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle sonderpädagogische Förderpläne erstellt und fortgeschrieben (§ 19 Abs. 6 AO-SF).
4. Schuleigenes Konzept
Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen des Schulprogramms (§ 3 Abs. 2 SchulG – BASS 1 – 1) über das schuleigene Konzept. Das Konzept beschreibt, in welchem Umfang und in welchen Fächern gemeinsames Lernen für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler stattfinden kann und beschreibt die zur Qualifizierung der Lehrkräfte notwendige Fortbildung. Für die Weiterentwicklung des schuleigenen Konzepts ist die Kooperation verschiedener Schulen einer Region empfehlenswert. Ansprechpartner sind die Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Gemeinsamen Unterricht bei den Schulämtern und den Bezirksregierungen.
5. Leistungsbewertung, Zeugnisse und Abschlüsse
Die Abschlüsse und Zeugnisse richten sich nach den §§ 19 sowie 21 bis 37 AO-SF.
6. Personalausstattung
6.1 Grundbedarf
Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Schülerinnen oder Schüler der allgemeinen Schule und gehören einer Jahrgangsklasse an. Die erforderlichen Stellen für die Unterrichtsversorgung und die Sonderpädagogische Förderung errechnen sich nach der Relation „Schüler je Stelle“ des festgestellten Förderschwerpunkts der Schülerin oder des Schülers. Sie werden durch Lehrkräfte für Sonderpädagogik abgedeckt.
6.2 Mehrbedarf
Im Umfang der dafür im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen wird für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schule lernen, ein Zuschlag in Höhe von in der Regel 0,1 Stelle pro Kopf als Unterrichtsmehrbedarf bereitgestellt.
Die in Integrativen Lerngruppen tätigen Lehrkräfte für Sonderpädagogik gehören dem Kollegium der allgemeinen Schule an. Für sie gilt die Pflichtstundenregelung der allgemeinen Schule. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der allgemeinen Schule nimmt die Vorgesetztenfunktion wahr. Die Dienstaufsicht liegt bei der Schulaufsicht für die allgemeine Schule, in fachaufsichtlichen Fragen wird die Fachaufsicht für die Förderschulen hinzugezogen.
Wird die allgemeine Schule als Ganztagsschule geführt, wird der Stellenzuschlag für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der Grundstellenrelation und dem Zuschlagssatz der allgemeinen Schule ermittelt.
Auszug aus der AO-SF § 26 – § 37
5. Abschnitt
Förderschwerpunkt Lernen
§ 26
Unterrichtsfächer, Stundentafeln
(1) Die Unterrichtsfächer und die Stundentafeln richten sich nach denen der Grundschule und der Hauptschule. § 25 Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Die Klassenkonferenz beschließt, ob sie für eine Schülerin oder einen Schüler die für das Fach Englisch in der Stundentafel vorgesehenen Stunden für dieses Fach oder für verstärkte Bildungsangebote in anderen Fächern der Stundentafel verwendet.
§ 27
Leistungsbewertung
(1) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.
(2) Die Schulkonferenz kann beschließen, dass ab Klasse 4 oder ab einer höheren Klasse die Bewertung einzelner Leistungen von Schülerinnen und Schülern zusätzlich mit Noten möglich ist.
(3) Abweichend von Absatz 2 werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang gemäß § 30 Abs. 3 in allen Fächern zusätzlich mit Noten bewertet.
(4) Eine Bewertung mit Noten setzt voraus, dass die Leistung den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule oder der Hauptschule entspricht. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen.
§ 28
Zeugnisse
(1) In den Klassen 1 und 2 erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 bis 10 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
(2) Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten. Sie enthalten die Angaben gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 und 3 SchulG. Abweichend von § 49 Abs. 2 Nr. 1 SchulG enthalten Abschlusszeugnisse und Abgangszeugnisse nur die unentschuldigten Fehlzeiten.
(3) Über Absatz 2 hinaus werden ab Klasse 5 gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 2 SchulG das Arbeitsverhalten in den Bereichen Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/ Sorgfalt und das Sozialverhalten, denen die individuelle Entwicklung einer Schülerin oder eines Schülers zu Grunde zu legen ist, mit Noten bewertet.
(4) Die Schulkonferenz kann beschließen, dass in Zeugnissen ab Klasse 4 oder ab einer höheren Klasse eine Bewertung des Leistungsstands in den Fächern zusätzlich mit Noten möglich ist. In diesem Fall erhalten Schülerinnen und Schüler Noten in einzelnen Fächern; § 27 Abs. 4 gilt entsprechend.
(5) Abweichend von Absatz 4 enthalten die Zeugnisse der Schülerinnen
und Schüler im Bildungsgang gemäß § 30 Abs. 3 in allen Fächern zusätzlich Noten.
§ 29
Übergang in eine andere Klasse
Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende jedes Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, in welcher Klasse die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr gefördert werden wird.
§ 30
Abschlüsse, Nachprüfung
(1) Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
(2) Die Klasse 10 führt zum „Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen“.
(3) In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Er wird vergeben, wenn die Leistungen
a. in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder
b. in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft sind oder
c. in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
d. in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind.
(4) Den Abschluss nach Absatz 3 kann nur erwerben, wer in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen hat.
(5) Hat die Schülerin oder der Schüler den Abschluss nach Absatz 3 nicht erreicht, ist eine Nachprüfung möglich, wenn durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb dieses Abschlusses erfüllt würden.
(6) Für das Verfahren bei der Nachprüfung gilt § 42 Abs. 4 bis 6 der Verordnung
über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I).
(7) Eine Schülerin oder ein Schüler kann den zehnjährigen Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen um bis zu zwei Jahre überschreiten, wenn dies zum Erwerb des Abschlusses nach Absatz 3 führen kann.
§ 31
Aufnahme in die Klasse 10
(1) Die Klassenkonferenz entscheidet, in welchen Bildungsgang der Klasse 10 die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wird.
(2) Die Klassenkonferenz lässt Schülerinnen und Schüler zum Bildungsgang zu, der zu einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss führt, wenn erwartet werden kann, dass sie diesen Abschluss aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Gesamtentwicklung erreichen werden und die Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 erfüllt sind.
§ 32
Unterrichtsorganisation in Klasse 10
Kann aufgrund der Schülerzahl nur eine Klasse für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 gebildet werden, gestalten die Lehrkräfte den Unterricht durch Differenzierung nach den angestrebten Abschlüssen.
6. Abschnitt
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
§ 33
Unterricht und Unterrichtsorganisation
(1) Die Förderung an der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung findet in der Regel ganztägig statt. Der schulische Tagesablauf gliedert sich in Unterricht einschließlich spezieller sonderpädagogischer Förderung, gestaltete Freizeit, andere Angebote im Rahmen der Ganztagsschule und Ruhepausen. Die Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche ist 28.
(2) Der Unterricht fördert Kompetenzen in den Entwicklungsbereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation und Kommunikation. Er erstreckt sich auf die Aufgabenfelder Sprache und Kommunikation, Mathematik, Sachunterricht, Arbeitslehre, Bewegungserziehung/Sport, musischästhetische Erziehung und Religiöse Erziehung/Ethik. Die Gewichtung der unterrichtlichen Angebote richtet sich nach den Fördermöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
(3) Der Unterricht wird vorwiegend fächerübergreifend und projektorientiert organisiert. Darüber hinaus können nach Bedarf fachbezogene Neigungs- und Leistungskurse eingerichtet werden.
(4) Der Unterricht findet in der Regel in Klassen statt. Die Schule fördert Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerstbehinderung (§ 10) in der Regel in diesen Klassen.
(5) Die Lern- und Arbeitsformen in der Berufspraxisstufe orientieren sich an dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in die Arbeitswelt vorzubereiten. Die Berechtigung zum Besuch einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung über die Schulpflicht hinaus richtet sich nach § 19 Abs. 4 SchulG.
§ 34
Leistungsbewertung
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden ohne Notenstufen auf der Grundlage der im Förderplan festgelegten Ziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.
§ 35
Versetzung, Zeugnisse
(1) Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende jedes Schuljahres entscheidet die Stufenkonferenz, in welcher Stufe die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr gefördert werden wird.
(2) Die Schülerin oder der Schüler erhält am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis.
(3) Die Schülerin oder der Schüler erhält am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
§ 36
Schülerinnen und Schüler mit Autismus
(1) Autismus als eine tief greifende Entwicklungsstörung liegt vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist.
(2) Die Schulaufsichtsbehörde ordnet die Schülerin oder den Schüler mit Autismus einem Förderschwerpunkt (§ 1 Abs. 1) zu. Der Unterricht führt zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen, des Förderschwerpunkts Lernen und des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung.
(3) Das Ministerium erlässt ergänzende Richtlinien für die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Autismus.
8. Abschnitt
Gemeinsamer Unterricht
§ 37
Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen
(1) Die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht (§ 20 Abs. 7 SchulG) und am Unterricht in Integrativen Lerngruppen (§ 20 Abs. 8 SchulG) setzt einen Antrag der Eltern voraus. Die Schulaufsichtsbehörde kann den Eltern einen solchen Antrag empfehlen.
(2) Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums
(§ 29 SchulG) für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet.
(3) Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden. Die Zeugnisse nennen außerdem den Förderschwerpunkt. §§ 27 bis 29 gelten entsprechend.
(4) Bis zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 4 entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über die Notwendigkeit einer weiteren sonderpädagogischen Förderung und den Förderort in der Sekundarstufe I. Ein neues Gutachten nach § 12 ist nur dann einzuholen, wenn es erforderlich ist.