Infos zur Wetterlage
Da die Wetterentwicklung in den nächsten Tagen kurzfristig zu beobachten und zu beurteilen ist, hier vorab die generelle Regelung:
"Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten."
Weitere Informationen:
Allen einen guten und erfolgreichen Start in dieses Jahr 2026
Andreas Lensing (Schulleitung)

